Arbeitsverweigerung? Vom servicekraft zum tellerwäscherin?

6 Antworten

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Ja klar wäre es Arbeitsverweigerung

Die Arbeit ist nicht betriebsfremd
Und ist bestimmt im Arbeitsvertrag abgesichert

Aber sie soll mit dem Chef reden
Der will Bestimmt auch keine Mitarbeiterin verlieren in der Situation

Ich nehme an das die Firma da eine passende Klausel im AV drin hat, sowas wie "auch andere Arbeiten im Tätigkeitsfeld möglich".
Besonders im Niedriglohnsektor, aber auch bei besser bezahlten Jobs, ist es üblich "Allrounder" einzustellen die man mal schnell als Springer einsetzen kann wenn ein MA ausfällt.

Lehnt sie die Arbeit ab, dann könnte es eine Abmahnung oder später auch eine Kündigung geben.

Evtl. mal mit dem Chef sprechen, vielleicht könnte sie sich mit anderen Kollegen abwechseln?

Gott sei dank steht im vetrag  nichts über solche Klausel. Sie ist nur als servicekraft eingestellt .sie hat es auch gemacht aber wollte es vorübergehend machen nun stellt sich heraus das die kranke Person mehrere Wochen ausfallen wird. Das heisst das sie noch 4 Wochen im Küche und Service arbeiten soll .

@aylin78

Wenn es diese Klausel nicht gibt, dann sollte sie das gespräch mit dem Chef suchen.
Einfach Arbeit verweigern wäre wohl eine dumme Idee.

Man sollte das Gespräch aber "sensibel" angehen. Sowas wie "ist nicht meine Aufgabe" kommt selten gut an beim Personaler. Dann lieber "man versteht ja die aktuelle Situation, hat dies nun ja auch einige Zeit gemacht, aber es ist nicht der Job für den man sich beworben hat und der einem Spaß macht" und eben eine Rotation der belegschaft für die unbesetzte Stelle anfragen.

Kommt darauf an was in ihrem Vertrag steht.

Klar, Teller spülen ist nun nicht so toll. Aber zugrunde geht man daran auch wieder nicht. Deswegen heult man nicht.

Im vetrag steht servicekraft und wegen heulen Geschirrspülmaschine war kaputt sie musste über zig Riesen Töpfe Pfannen mit Hand spülen abtrocknen und das gleiche für Geschirr und andere Sachen..Ihre Arme haben richtig weh getan weil sie es erstmal sowas gemacht hat 

@aylin78

Tja so ist das nun mal. Die Bezahlung an sich ist ja nicht schlechter,nur fällt das Trinkgeld weg ( das in den meisten Fällen aber eh unter allen aufgeteilt wird)

Servicekraft muss nicht ausschließlich Bedienung im Restaurant (Kellenerin) heißen.

Das wird sie selbst doch wohl am Besten wissen, sie war es doch, die den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
Im Arbeitsvertrag ist sowas geregelt, einfach mal reinschauen.

Steht nur als servicekraft kein allround

@aylin78

Da steht ganz sicher nicht nur "Servicekraft" und zwei Unterschriften auf dem Vertrag.

Mach Dir wenigstens die Mühe und tu so, als wenn Du draufgeschaut hättest, bevor Du mich anlügst...

@apophis

@ apophis:

Was für ein anmaßender Unsinn ist das denn?!?!

Wenn aylin78 schreibt "Steht nur als servicekraft kein allround", dann ist ja wohl klar, was gemeint ist!!

@aylin78

aylin, aylin ... Wie kannst Du es nur wagen, apophis so dreist "anzulügen", und das sogar, ohne dabei rot zu werden?!?! 😜 😉

@Familiengerd

Hast Du auch sinnvolle Beiträge vorzubringen oder bist Du nur hier um zu trollen?
Das Melden funktioniert hier nämlich wunderbar.

Halte Dich also bitte an die Richtlinien und schreibe nur sinnvolle und hilfreiche Antworten. Wenn Du keine solche hast und Dir nur blöde Gedanken im Kopf rumschwirren, behalte sie für Dich und Troll damit nicht rum.
Danke.

@Familiengerd

Du scheinst noch nie einen Arbeitsvertrag gesehen zu haben, wenn Du glaubst, dass der Begriff "Servicekraft" 100% akkurat jeden einzelnen Arbeitsbereich und jede mögliche Ausnahme oder eben Vertretung beschreibt.

Jene Dinge, wie der genauere Aufgabenbereich oder auch die Vertrerungsregelung, werden nämlich nicht mit der Jobbezeichnung festgelegt, sondern im Arbeitsvertrag selber oder in einem Tarifvertrag, sollte sich der Arbeitsvertrag an einen solchen richten.

Zu sagen "Da steht aber nur Servicekraft und nicht allround" reicht also keineswegs aus, um die genauen Aufgaben zu wissen.
Da ich dies aber bereits in meiner Antwort oben beschrieben habe, ist dvon auszugehen, dass der Fragesteller meinen Tipp, einfach mal den Vertrag durchzulesen, nicht befolgt hat, allerdings trotzdem behauptete dort würde nur dieses eine Wort stehen.

Das hat nichts mit "anmaßenden Unsinn" zu tun, sondern mit der einfachen Fähigkeit einen Vertrag lesen zu können.

@apophis

Meine Kritik bezog sich alleine auf Deine Aussagen "Da steht ganz sicher nicht nur "Servicekraft" und zwei Unterschriften auf dem Vertrag." und "Mach Dir wenigstens die Mühe und tu so, als wenn Du draufgeschaut hättest, bevor Du mich anlügst..." und hat nichts damit  zu tun, wie der Begriff "Servicekraft" zu definieren sei und welche Tätigkeiten er ein- oder ausschließt.

Was tatsächlich im Arbeitsvertrag steht, kannst Du wohl kaum beurteilen!

@apophis

Hast Du auch sinnvolle Beiträge zu vorzubringen oder bist Du nur hier um zu trollen?

Was sinnvolle Beträge zu Fragen des Arbeitsrechts angeht, brauche ich mich mit Sicherheit nicht hinter Dir zu verstecken!

Das Melden funktioniert hier nämlich wunderbar.

Muss ich mich jetzt fürchten??

Übrigens: Die Tätigkeit als Servicekraft beschreibt allgemein die Dienstleistung am Kunden (im gastronomischen Bereich) und schließt die Tätigkeit der Tellerwäsche nicht ein!!

@Familiengerd

*seufz* ohje....
Hast Du nie Politik oder Geschäftsprozesse in der Schule gehabt?
Eventuell kriegst Du das Thema ja noch.

Es gibt gesetzliche Regelungen was im Arbeitsvertrag stehen muss, wie bspw. der Lohn.
Weiterhin gibt es bestimmte Punkte, die ein "Muss" sind, um Streitigkeiten und Klagen zu vermeiden.
Der genaue Aufgabenbereich gehört auch dazu.

Ich kenne den genauen Inhalt des Arbeitsvertrages nicht, weshalb ich auch weder "Ja" noch "Nein" geantwortet habe.
Anhand der oben genannten Richtlinien kann man aber genau sagen welche Themen dort auf jedenfall geregelt sind, ein tatsächlicher Einblick ist also garnicht nötig.

Kurz gesagt: Doch ich (und eigentlich jeder) kann sehrwohl beurteilen was in einem Arbeitsvertrag steht.

@Familiengerd

Ist mir doch vollkommen egal, ob Du Dich fürchtest, Du sollst Dich bloß an die Richtlinien halten und aufhören rumzutrollen.

Und wie oft muss ich das eigentlich noch wiederholen, damit Du es endlich mal verstehst?
Der Arbeitsvertrag regelt den genauen Arbeitsbereich und auch Sachen wie zum Beispiel Vertretungen.
Nicht die Jobbezeichnung...

Wenn sie einen Vertrag hat, müsste/sollte darin auch ihr Aufgabenbereich beschrieben sein.

Im.vetrag steht servicekraft 

@aylin78

Dann hält der Chef den Vertrag nicht ein. Da etwas gegen zu unternehmen, da kann man auch gegen Windmühlen kämpfen ...