Arbeitsvertrag nachträglich ändern?
Hallo!
Ich habe stelle einen Arbeitnehmer zum 01.03. ein. Wir haben am 10.01. einen Vertrag ausgehandelt mit monatlichen Bruttogehalt von 3000€. Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben.
Am 20.01. finde ich heraus, dass eine angebene Qualifikation nur zum Teil vorhanden ist, möchte ihn aber rotzdem einstellen. Wir vereinbaren nun einen Bruttogehalt von 2800€.
Reicht es aus wenn er mir den alten Vertrag zurückgibt, wir ihn zerstören und dann einen neuen aufsetzen. Sollte im neuen Vertrag diese Änderung vermerkt sein, um ganz sicherzustellen, dass der alte Vertrag außer Kraft getreten ist? Wie kann man so ein Vermerk am besten formulieren?
Vielen Dank!
9 Antworten
Also ich bekomme einen Änderungsvertrag, sobald sich etwas in meinem ursprünglichen Vertrag ändert.
Denke, dass das die wasserdichteste Variante ist. Danke!
Wenn Ihr Euch einig seid könnt ihr eine Zusatzvereinbarung erstellen:
"Die Unterzeichneten sind sich darüber einig, daß das im Arbeitsvertrag vom 10.01. vereinbarte Bruttogehalt ab dem 01.03.17 in Höhe von 3.000 € auf 2.800 € reduziert wird."
Es kann auch ein neuer Vertrag erstellt werden (der alte wird dann vernichtet), oder es kann auch handschriftlich auf beiden Exemplaren geändert werden, wenn beide Vertragsparteien die Änderung mit Handzeichen bestätigen.
Am 20.01. finde ich heraus, dass eine angebene Qualifikation nur zum Teil vorhanden ist
Wenn es sich dabei um eine Täuschung seitens des Bewerbers handelte, wärst Du zur Anfechtung des bestehenden Vertrags berechtigt. Der alte Vertrag wäre dann ex tunc nichtig (da das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat).
Danach könntest Du ihm einen neuen Vertrag zu veränderten Bedingungen anbieten.
Mit den gegebenen Informationen lässt sich aber nicht abschließend beurteilen, ob hier tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt. Aber auch ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (seitens des Arbeitgebers) würde zur Anfechtung berechtigen.
Wenn sich beide einig sind, reicht der Satz "dieser Vertrag ersetzt den vorherigen Arbeitsvertrag vom 10.01.2017" im neuen Vertrag aus. Wenn dieser neue Vertrag dann von beiden Partnern unterzeichnet wurde, sollte alles rechtssicher sein.
Zu jedem Vertragsabschluss gehören immer mindestens zwei Parteien, zu der Änderung folgedessen auch. Besprecht es miteinander!
Kannst Du doch...wenn er auch damit einverstanden ist
"Im beiderseitigen Einvernehmen wurde der alte Arbeitsvertrag vom XXX außer Kraft gesetzt und durch diesen ersetzt."
Grund kannst du, musst du aber nicht angeben.
falsch
Laber ein Schnitzel voll!
Haben wir schon, wir sind uns einig. Ich möchte alles nur so formulieren, dass für mich in Zukunft keine Nachteile entstehen können.