Arbeitsvertrag, Kündigungfrist unklar?
Hallo, anbei ein Auszug aus einem Arbeitsvertrag. Hier die Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
hier wird einmal auf die gesetzlichen Fristen verwiesen (so wäre die Kündigung auch zum 15. möglich) als auch 4 Wochen zum Monatsende.
was gilt in diesem Fall??
3 Antworten
Das ist ja bedingt durch die Saisontätigkeit eingeschränkt.
Du hast bis zum Ende des 2. Beschäftigungsjahres 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten.
Danach gelten auch für Dich die längeren Fristen, die der Arbeitgeber nach BGB § 622 einzuhalten hat.
Alles rechtlich völlig klar und in Ordnung!
es geht darum wie ich kündigen kann. Nicht wie der Arbeitgeber mich
Was verstehst Du denn nicht an meiner Aussage, die doch völlig klar und verständlich ist?!
Ich habe geschrieben:
Du hast bis zum Ende des 2. Beschäftigungsjahres 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten.
Danach gelten auch für Dich die längeren Fristen, die der Arbeitgeber nach BGB § 622 einzuhalten hat.
Jetzt klar??
papier ist geduldig, einige dieser passagen sind unwirksam, weil gesetzeswidrig.
Was soll denn hier rechtswidrig sein? Nichts!
Das ist echt irreführend.
Einerseits verweisen sie auf gesetzliche Fristen (4 Wochen zu 15. oder letzem des Monats).. andererseits schreiben sie 4 Wo zu Monatsende.
Da scheint einer bissl wirr zu sein. Auch der Passus mit 'jede gesetzliche Verlängerung..' gilt so nicht, egal was die schreiben.
Da will sich wer wohl insgesamt als AG superabsichern und seine AN in den Popes treten, scheint mir.
Hier ist nichts irreführend!
Erstens gibt es die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (entspricht damit "fast" der gesetzlichen).
Zweitens ist vereinbart - wie es oft geschieht -, dass Verlängerungen, die der Arbeitgeber nach dem 2. Beschäftigungsjahr einzuhalten hat, auch für den Arbeitnehmer gelten.
Alles rechtlich völlig klar und in Ordnung!
Ja aber aktuell ist ja Saison. Welche Frist gilt in dieser Zeit ?