Arbeitsvertrag, Kündigungfrist unklar?

3 Antworten

Das ist ja bedingt durch die Saisontätigkeit eingeschränkt.

Amlphil 
Fragesteller
 13.06.2018, 18:47

Ja aber aktuell ist ja Saison. Welche Frist gilt in dieser Zeit ?

Familiengerd  13.06.2018, 19:58
@Amlphil

Du hast bis zum Ende des 2. Beschäftigungsjahres 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten.

Danach gelten auch für Dich die längeren Fristen, die der Arbeitgeber nach BGB § 622 einzuhalten hat.

Alles rechtlich völlig klar und in Ordnung!

Amlphil 
Fragesteller
 13.06.2018, 20:00
@Familiengerd

es geht darum wie ich kündigen kann. Nicht wie der Arbeitgeber mich

Familiengerd  13.06.2018, 20:04
@Amlphil

Was verstehst Du denn nicht an meiner Aussage, die doch völlig klar und verständlich ist?!

Ich habe geschrieben:

Du hast bis zum Ende des 2. Beschäftigungsjahres 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten.
Danach gelten auch für Dich die längeren Fristen, die der Arbeitgeber nach BGB § 622 einzuhalten hat.

Jetzt klar??

papier ist geduldig, einige dieser passagen sind unwirksam, weil gesetzeswidrig.

Familiengerd  13.06.2018, 19:49

Was soll denn hier rechtswidrig sein? Nichts!

Das ist echt irreführend.

Einerseits verweisen sie auf gesetzliche Fristen (4 Wochen zu 15. oder letzem des Monats).. andererseits schreiben sie 4 Wo zu Monatsende.

Da scheint einer bissl wirr zu sein. Auch der Passus mit 'jede gesetzliche Verlängerung..' gilt so nicht, egal was die schreiben.

Da will sich wer wohl insgesamt als AG superabsichern und seine AN in den Popes treten, scheint mir.

Familiengerd  13.06.2018, 19:54

Hier ist nichts irreführend!

Erstens gibt es die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (entspricht damit "fast" der gesetzlichen).

Zweitens ist vereinbart - wie es oft geschieht -, dass Verlängerungen, die der Arbeitgeber nach dem 2. Beschäftigungsjahr einzuhalten hat, auch für den Arbeitnehmer gelten.

Alles rechtlich völlig klar und in Ordnung!