Unterhalt nachzahlen obwohl man nicht wusste dass man Papa ist?

8 Antworten

Hallo!

Also ich bin nicht vom Fach, aber wenn der Partner deiner Ex-Freundin die Vaterschaft bei der Geburt der Kleinen offiziell angenommen hat, wirst du bestimmt keinen Unterhalt nachzahlen müssen, da immer derjenige für den Unterhalt herangezogen wird, der die Vaterschaft anerkennt.

Schätze, erst wenn das ganze Rechtsprozedere durch ist und du offiziell als Vater anerkannt bist, wirst du regulären Unterhalt zahlen müssen. Aber eine Nachzahlung kann ich mir in diesem Fall wirklich nicht vorstellen.

LG


Wenn er die Vaterschaft einklagen will, musst du ihm nach dem Urteil den geleisteten Unterhalt zurück zahlen. Der gehört ihm, nicht der Tochter.

Zur Seite legen würde ich den Betrag auf jeden Fall.

moin,

nein du musst keinen Unterhalt nachzahlen denn Kindesunterhalt ist immer eine Vorausleistung. Da der Verlobte der Kindsmutter die Vaterschaft anerkannt hatte, gilt er von da an gesetzlich als Vater.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der gesetzliche Vater nicht der leibliche Vater ist, kann er die Vaterschaft anfechten.

So, an dem Punkt seid ihr ja nun. Wenn der Vaterschaftstest nun ergibt, dass du tatsächlich der biologische Vater bist, hast du vom Zeitpunkt der Feststellung auch alle Rechte UND Pflichten dem Kind gegenüber.

Bereits geleisteter Unterhalt, könnte nur zivilrechtlich vom bisherigen "juristischen" Vater eingeklagt werden. Ich glaube aber nicht, dass hier Aussicht auf Erfolg besteht.

Vielleicht wartest du erstmal das Ergebnis des Test`s ab. Vielleicht ist ja noch ein dritter im Bunde ;-)

Bezahlen musst Du erst von dem Tag an, an dem Dir vom Jugendamt, Sozialamt, Gericht/Anwalt mitgeteilt wurde, dass Du möglicher Vater bist und dass Du zum Unterhalt herangezogen werden kannst, genauer gesagt: Vom Tag an, an dem Du rechtswirksam in Kenntnis gesetzt wurdest. Der mündliche Hinweis der Mutter z.B. langt nicht.

Wenn du der Vater bist, wirst du auch den Unterhalt nachzahlen müssen.

Das ist noch lange nicht verjährt.