Zahlt die BG bei eine Arbeitsunfall die fahrtbegleitungen zur Klinik bzw.Verwande, Freunde, Fremde, Familien Angerhörigen?

2 Antworten

Die BG zahlt entweder den Transport zum Arzt/Klinik durch ein Taxiunternehmen wenn diese Fahrten ärztlich verordnet wurden.

Eigene Fahrten werden über eine Kilometerpauschale abgerechnet, Begleitpersonen werden in der Regel nicht bezahlt.

Sollte das medizinisch indiziert sein, könnte das schon sein. IdR zahlen sie ein Taxi, falls du nicht selbst fahren kannst. Das würde ich mal mit dem Arzt und der BG besprechen.