arbeitsunfall. krankenhausaufenthalt selbst beenden?

4 Antworten

Sollte irgendwann ein Folgeschaden kommen oder die Heilung nicht vollständig sein, wird ihm die gesetzliche Unfallversicherung die Leistungen einschränken oder verweigern.

Würde in so einem Fall nie auf eigenes Risiko gehen.

Wenn er gegen den Willen seines Arztes geht, hat er evtl. Komplikationen selbst zu verantworten. Dann zahlt er einen Teil der Kosten selbst.

Ja. Denn er hat eine Mitwirkungspflicht. Wenn er gegen diese Verstösst könnten Leistungen verweigert werden.

Wenn er dadurch den Heilungsprozess gefährdet, wird das sicher keine Begeisterung auslösen. Er soll mit seinen Ärzten sprechen.