Arbeitsunfall. Gibt es da eine monatliche Rente?

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Wenn das ganze Procedere korrekt abgelaufen ist, ( Unfallmeldung, D- Arzt , keinen Alkohol während des Unfallereignisses, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch Dich und auch der Firma ) wird in der Regel über den Grad der zu erwartenden oder schon eingetretenen Behinderung beraten. Ehe die BG zur Zahlung bereit ist, prüfen sie sehr, sehr akribisch ob sie sich nicht doch noch aus der Zahlungspflicht stehlen können. Das geht bis zur Unterstellung, Dir diese Verletzung selbst beigebracht zu haben, um eben diese von Dir erwartete Rente zu erhalten. Ich kenne Kollegen mit amputierten Fingern, die sich trotzdem in gewissen Zeitabständen einer Kommission der BG vorstellen müssen um den Anspruch der Rentenzahlung wieder und wieder zu überprüfen. Alos ob ein abgetrennter Finger oder Daumen z.B. irgendwann wieder nachwächst. Es ist auf jeden Fall ein langer Weg bis zur Anerkennung einer Teilrente.

Hoi.

Nach dieser Liste, ab Seite 85, findest du den GdB. http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf Die MdE(Minderung der Erwerbsfähigkeit) bei der Berufsgenossenschaft ist sehr ähnlich. Laut dieser Liste kannst du bei vollständigem Verlust von zwei finger 30 GdB bekommen, entsprechend weniger, weil dir ja nur Teile der Finger fehlen.

Daher würde ich nicht mit einer Rente rechnen, den du brauchst mindestens eine MdE von 20 für eine Rente. Es sei den, du hattest noch einen anderen Unfall und du kommst zusammen mit diesem Unfall auf die 20.

Ciao Loki

Vielen Dank!

Der Unfall wird ja von deiner Berufsgenossenschaft abgewickelt. Die reinen Behandlungskosten sind ja unstrittig. Es kommt jetzt auf deinen Beruf an, inwieweit du durch den Verlust dieser Finger beeinträchtigt bist. Der endgültige Grad deiner Erwerbsminderung wird frühestens nach Abschluss der Behandlung festgestellt.

Wenn du eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % hast, bekommst du eine Rente. Da die Finger nicht nachwachsen, wird diese Rente dann auf Lebenszeit festgelegt,.

Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor dem Unfall.

Beispiel: Jahreseinkommen 24.000 € >> Vollrente 100 % wären 16.000 € im Jahr; davon dann den entsprechenden %-Satz geteilt durch 12

Vielen Dank!

Für alles, was an Arbeitsunfällen passiert ist zunächst die Berufsgenossenschaft zuständig sofern Du Dich nicht vielleicht noch Privat in irgend einer Form Unfall versichert hast. Auf jeden Fall kannst Du Dich sicherlich demnächst mal an das Versorgungsamt wenden. Da Dir jetzt 2 Finger fehlen bist Du ja in gewisser Weise auch in Deinen Bewegungsabläufen beeinträchtigt. Ich denke, daß dafür vielleicht auch ein gewisser Behinderungsgrad anerkannt wird. Dafür ist aber das Versorgungsamt zuständig. Mit einer anerkannten Behinderung genießt Du steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz und mehr Urlaubstage.

Das wird über die Berufsgenossenschaft entschieden..sprich mit Deinem behandelnden Arzt darüber