Arbeitsunfall / bestehender GdB / Berufsgenossenschaft /

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Bei der GdB hängt das von der Behinderung und dem Einfluß der Verletzungen/Behinderungen untereinander ab.

Hier mal ein Zitat:

"Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander."

www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml

Ansonsten findet man die Tabelle hier: ww.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl12008ab/j2412_0010.pdf

Die DRV würde natürlich bei einer Beurteilung über die Erwerbsfähigkeit alle körperlichen Einschränkungen berücksichtigen, egal ob durch Krankeit oder Arbeitsunfall ausgelöst.

§43 SGB VI

"Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein"

Ciao Loki

DieBrennnessel 
Fragesteller
 30.10.2012, 18:32

Vielen lieben Dank! Das war ein äußerst hilfreiche Antwort! Herzlichste Grüße!

Hallo DieBrennessel,

Sie schreiben:

Arbeitsunfall / bestehender GdB / Berufsgenossenschaft . ich habe einen bestehenden GdB 40% mit Gleichstellung.<

Antwort und Richtigstellung:

Es gibt keinen GDB 40%, sondern einen GDB 40!

Der GDB wird in der Regel auf Antrag durch das zuständige Versorgungsamt an Hand der vorhandenen ärztlichen Dokumente unter Zugrundelegung der vorhandenen Arztberichte ermittelt.

Der GDS wird in der Regel von der Berufsgenossenschaft angewendet um exakt die Schädigungen durch den Unfall zu beziffern.

Denn:

Wenn bereits vor dem Unfall ein GDB vorhanden war, dann ermittelt die Berufsgnossenschaft genau, welche Zusatzschädigung erfolgt ist.

Die vor dem Unfall bereits vorhandenen Behinderungen werden von der BG ausgeklammert!

Siehe hierzu unter folgendem Link auf der Webseite "GDB-Tabelle.de":

http://www.gdb-tabelle.de/unterschiedgdbgds.html

Erwerbsminderungsrente, etc.)<

Antwort:

Der GDB hat bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente so gut wie keine Bedeutung, weil bei beiden Verfahren grundsätzlich andere Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung kommen!

Fazit:

In wieweit die Berufsgenossenschaft in Ihrem speziellen Fall eine Leistung für die Folgen eines Fersenbeinbruchs anerkennen wird, das wird an dieser Stelle wohl niemand beurteilen können.

Es kommt auch immer darauf an, ob Schäden dauerhaft sind oder ob sich im Laufe der Zeit eine Besserung einstellt.

Es ist leider kein Geheimnis, daß die Berufsgenossenschaften nicht gerade großzügig verfahren, was Leistungen und deren Anerkennung anbelangt.

Die Gleichstellung mit Schwerbehinderten heißt aber noch nicht, daß Sie als Schwerbehindert gelten und es werden auch nicht alle Nachteilsausgleiche wie bei Schwerbehinderung ab GDB 50 gewährt!

Eine gute Erläuterung finden Sie unter folgendem Link des VDK:

Da hier nur ein Link erlaubt ist, füge ich denLink zum VDK im Kommentarfeld für Sie hinzu! Siehe also unten im Kommentarfeld!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Tipp:

Mitglieder des VDK oder eines anderen Sozialverbandes erhalten im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der Regel einen Sozialsrechtsschutz und somit einen kompetenten Rechtsbeistand.

So stellen Sie sicher, daß Ihre Rechte gewahrt werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad Huber  29.10.2012, 20:10

Ergänzung von Konrad, Link zum VDK betreffs Nachteilsausgleiche:<

www..vdk.de/cms/mime/1772D1201517372.pdf

DieBrennnessel 
Fragesteller
 30.10.2012, 18:31

Vielen herzlichen Dank! für die wirklich gute Auskunft. Ich bin ja nun schon über 4 Jahre beim VDK, da werde ich mich dann gerne hinwenden! Viele Grüße!