Sollte MDE und GdB in etwa gleich sein?

3 Antworten

Hoi.

 

Zur allgemeinen Frage: Nein.

Der VdK beschreibt es so:  

GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen! GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.

Zur zweiten Frage: Es ist denkbar, dass eine MdE höher ist als der GdB, aber....

"Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird einheitlich die Abkürzung GdS benutzt.(Verordnung zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes)"

Wenn man z.B. ein Bein verliert, wäre das eine MdE von 80. Wenn man sich nun gut trainierte Behinderte anschaut, nicht nur Olympiateilnehmer, so könnte man meinen, dass diese zwar einen GdB von 50 haben, aber müsste es 80 sein? Daher sieht das Gesetz hier vor, dass es keinen Unterschied geben soll.

Die Höhe des GdB ist ja fast wurscht, wichtig ist ja erst einmal die 50 knacken und dann evtl. die Merkzeichen bekommen. Bei der MdE soll es ja zu einem abstrakten Schadensersatz kommen. Auch wenn jemand objektiv keinen Verlust an Einkommen hat, soll die Schädigung/Rente festgestellt werden. Sehr viele Leistungssportler erleiden ja Verletzungen die zu einer Rente führen, aber trotzdem  spielen Sie weiterhin. 

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/11_Sport/Sportreport_2016/Sportreport_2016_node.html  

Dritte Frage: Erwerbsminderungsrente

Nach §43 SGB VI gilt eine teilweise Erwerbsminderung, wenn:

"Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein." 

Bleiben wir bei dem Beispiel des Beinverlustes. Warum soll es nicht denkbar sein, dass dieser Mensch einen Schreibtischjob ausüben kann? Mit ein paar Unterstützungen, z.B. Sitz-/Steharbeitsplatz, besonderer Bürostuhl etc., könnte man auch mehr als sechs Stunden arbeiten, oder?    

Ciao Loki

Super erklärt! Danke! Leider noch kein Sternchen möglich

Hallo FrauFante,

Sie schreiben:

Sollte MDE und GdB in etwa gleich sein?

Antwort:

Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, daß MDE und GDB gleich sein sollen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%C3%A4higkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung

Beide Bewertungsverfahren laufen nicht parallel!

Der GDB ist quasi eine Art Weiterentwicklung aus dem MDE!

Berufsgenossenschaften spielen in einer ganz anderen Liga wie die Versorgungsämter!

Bei den Berufsgenossenschaften geht es im Grunde genommen um sehr viel Geld, welches der zuständige Sozialversicherungsträger locker machen muß!

Bei den Versorgungsämtern geht es in erster Linie um die Gewährung von Nachteilsausgleichen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich als Dialysepatientin habe einen GdB von 100 und arbeite Vollzeit, d.h. MDE 0. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun, es kommt auf das Krankheitsbild an.

Meine Frage bezog sich auf den umgekehrten Fall