Arbeitsrecht auf Montage

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Auf Montage gelten keine anderen Gesetze als sonst auch. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass für einen gearbeiteten Sonntag zeitnah ein Ausgleich erfolgen muss. Der Ausgleich kann allerdings auch in entsprechend erhöhter Bezahlung in Form von Zuschlägen bestehen. Gleiches gilt für Feiertage. Bis zu 60 Wochenstunden sind vorübergehend möglich. 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben.

Leider gibt es keine erhöhte Bezahlung .Es geht alles auf Zeitkonto.Er hat noch fast 300 Stunden von letztes Jahr.

@Jade72

Man kann nur eins - entweder (viel) Geld verdienen oder beid er Familie sein...!

==> Ihr müsst Euch darüber klar werden, was Ihr wollt - ggf. muss er langfristig aus der Montagetätigkeit aussteigen und sich -wenn nötig- einen anderen Arbeitgeber suchen.

@verreisterNutzer

Danke für das Kommentar.Leider bekommt er auf Montage der gleiche Lohn wie auch Deutschland sprich wir haben nicht mehr in der Tasche. .Manchmal auch weniger wenn es nach drei Monate das Essengeld versteuert wird.

@Jade72

Dann ist die Entscheidung ja wohl klar... Viel Erfolg bei der Suche! Hoffentlich bekommt er ein gutes Zeugnis ==> am besten hier prüfen lassen...

Ich weiß nicht, ob es arbeitsrechtlich gesehen korrekt ist,aber wenn sich keiner der Arbeiter beschwert, dann werden sie es auch nicht ändern.

Leider gibt es keine erhöhte Bezahlung .Es geht alles auf Zeitkonto.Er hat noch fast 300 Stunden von letztes Jahr.