Arbeitsrecht / Studenberechnung?

3 Antworten

Anscheinend brauchst Du zu lange.
Das ist gut für die Gepflegten - aber schlecht für Dich. Sei egoistischer. Oder handle weiterhin nach Deinen Idealen. In dem Job kann man nicht alles haben.

Familiengerd  28.02.2020, 15:00
Anscheinend brauchst Du zu lange.

Wofür?

Hier ist von "Absagen von einzelnen Klienten" die Rede, nicht davon, dass für irgendetwas zu lange gebraucht würde.

fischtowndaddy  28.02.2020, 17:09
@Familiengerd

Da steht aber auch was von 'Pflege'. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller so ein mobiler Altenpfleger ist, der nach Stückzahlen/Akkord entlohnt wird. Die Klienten sind nach meinem Verständnis die Pflegebedürftigen. Aber so ist das halt, wenn man während der Frage schon nicht auf den Punkt kommt.

Wenn Klienten absagen, ist das nicht das Problem des Arbeitnehmers. Eine seriöse Zeitarbeitsfirma beschäftigt dich dann selbst, oder bietet Fortbildung an. Die Minusstunden dürften also gar nicht entstehen.

Du hast einen Vertrag über eine bestimmte Stundenzahl, und so muss die Firma dich auch beschäftigen. Das ist schlicht ILLEGAL, das Unternehmensrisiko auf den AN abzuwälzen

fischtowndaddy  28.02.2020, 10:41

Wie kommst Du denn auf Zeitarbeit?

DerHans  28.02.2020, 10:43
@fischtowndaddy

"Klienten" spricht dafür. Das Unternehmerrisiko gilt natürlich auch bei allen anderen Unternehmen.

uschifragen  28.02.2020, 10:49

Das ist schlichtweg gesetzwidrig. Du hast deine Arbeit angeboten, wie vertraglich vereinbart. Wenn der AG sie nicht annimmt, ist es sein Problem.

Einfach nur aus Neugierde, ohne hieraus eine rechtliche Beurteilung abzuleiten:

Ist irgendwo vertraglich eine Sollstundenzahl monatlich festgelegt?

Ist festgelegt, wie bei Nichterreichen der Stundenzahl verfahren wird (insbesondere, was der Anlass des Nichterreichen ist)?