Alg1 aufstockung, nachzahlung möglich?
Guten Tag,
zunächst zu mir ich bin 25 und habe meine Ausbildung beendet doch wurde leider nicht übernommen.
zunächst habe ich gehofft, dass ich schnell wieder was finde und habe mich deshalb zwar arbeitssuchend aber nicht arbeitslosengeld beantragt.
Nun ist es leider so das ich eben doch nicht so schnell was neues gefunden habe und deshalb schulden aufgebaut habe.
nach 3 monaten musste ich doch alg1 beantragen weil ich nicht über die runden gekommen bin.ich erhalte 431alg1 und zahle 450euro Miete.
Wohngeld wurde mir gesagt das das sich nicht lohnen würde und ich alg2 Aufstockung beantragen soll.
nun die Frage da ich 1.300 euro mietschulden habe ob das amt mir evtl Rückzahlung gewähren wird.
arbeitslosengeld 1 habe ich ja für die komplette zeit seitdem ich arbeitslos gemeldet bin gezahlt bekommen, die frau vom amt hat mir nämlich ne falschaussage gemacht deshalb habe ich die miete nicht direkt mitbezahlt bekommen.
Oder kann ich mir irgendwie hilfe holen ? Habe inzwischen 3k schulden und weiß nicht weiter.
kann ich noch irgendeine Hilfe beantragen?
4 Antworten
Der verspätete Antrag auf ALG1 war keine gute Idee. Für was schämt man sich da?
Ob Du Wohngeld bekommen kannst, kann ich so nicht sagen. Dafür gibt es online Wohngeldrechner, die Du mit Deinen Zahlen füttern kannst.
Aufstockendes ALG 2 sollte möglich sein, und nach meiner Einschätzung ist auch ein Darlehen des Jobcenters zu Zwecken des Mietschuldentilgung nicht völlig ausgeschlossen.
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Was für eine Falschaussage denn ?
Von der Agentur für Arbeit gibt es nur ALG - 1 gezahlt und das berechnet sich aus deinem vorherigem Einkommen.
Da gibt es dann als Single nu einmal nur 60 % an ALG - 1, ob Du damit zurecht kommst oder nicht ist nicht deren Problem, die Agentur für Arbeit zählt kein Miete.
Dann hättest Du wie gesagt vorrangig Wohngeld beantragen müssen, oder wenn da wenig oder kein Anspruch bestünde dann als Aufstockung ALG - 2 vom Jobcenter.
Vom Jobcenter würdest Du eine Nachzahlung max.ab dem Monat der Antragstellung bekommen, weil der Antrag auf den 1.des Antragsmonats zurück wirkt.
Eine Ausnahme könnte es dann geben, wenn Du Wohngeld beantragt hättest, weil Du der Meinung warst, dass Du da etwas bekommst und deshalb von der Beantragung des ALG - 2 beim Jobcenter abgesehen hast und im nachhinein eine Ablehnung des Wohngeldes bekommen hast.
Dann könnte man sich ggf.auf den Paragraf 28 SGB X Wiederholte Antragstellung berufen.
Hätte man dann also den Antrag auf Wohngeld schriftlich abgelehnt, dann hätte man im Anschluss ALG - 2 beantragen können und das Jobcenter müsste dann den Monat der Wohngeld Beantragung als ALG - 2 Antragstellung akzeptieren.
So könnte dann ab Monat der Antragstellung auf Wohngeld ein Anspruch auf rückwirkende ALG - 2 Leistungen bestehen.
Wenn Du ALG - 2 beantragst und bewilligt bekommst, dann könntest Du für deine Mietschulden max.ein zinsloses Darlehen auf Antrag bewilligt bekommen.
Das aber nur dann, wenn dadurch eine fristlose Kündigung rückgängig gemacht werden würde und damit eine evtl. Obdachlosigkeit verhindert würde.
Ja, an Schulden sind grundsätzlich andere Schuld.
Du bist leider mitverantwortlich, für dein Handeln. Dazu gehören auch die regelmäßigen Kontrollen deiner Bankauszüge. Das hätte dir beim ersten Mal bereits auffallen müssen.
Glaube kaum das das Jobcenter für deine Schulden aufkommt.
Also ab zum Jobcenter und abklären.
Eventuell noch ein Termin bei der Schuldenberatung machen.
3000 sind ja noch kein Weltuntergang.
Es wird frühestens ab Antrag gezahlt und nicht rückwirkend...
Also für die Zeit in der du dich nicht arbeitslos gemeldet hast sehe ich keine Chance. War ja deine entscheidung.
Ansonsten sprich bei der Schuldnerberatung vor. Die können dir sicherlich einen Rat geben oder gar helfen.
Arbeitslos bin ich seit Tag 1 gemeldet habe nur kein arbeitslosengeld beantragt weil ich mich geschämt habe
Zunächst danke für die Zeit. Ich weiß natürlich das sie mir die schulden nicht bezahlen werden, ich wollte eher wissen ob die miete nachträglich gezahlt wird ( will nicht obdachlos werden)