Arbeitslosengeld nach außerbetrieblicher Ausbildung?
Hallo Leute, ich habe ungefähr letzten Monat meine Außerbetriebliche Ausbildung erfolgreich beendet und wurde daher nicht übernommen. Nun habe ich ALG 1 beantragt und nach deren berechnung bekomme ich nun ca 160 €. Meine Ausbildungsvergütung in den letzten 12 Monaten lag bei ca 350€, nun ist die Frage, haben die vielleicht einen Fehler gemacht, weil ich viel lese von einer fiktiven ALG 1 Berechnung die 50% des Nettogehaltes von gelernte berechnet?
Steht mir diese fiktive berechnung nun auch zu? Und wie teile ich dem Arbeitsamt das mit das sie mich eventuell falsch berechnet haben?
Ich bitte um dringende Hilfe und bedanke mich im Vorraus.
5 Antworten
Nach einer außerbetrieblichen Ausbildung sollte sich das ALG - 1 normalerweise nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnen,so sieht es zumindest der § 52 SGB - lll vor !
Du solltest dann also mal rein vorsorglich einen schriftlichen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und dich auf die fiktive Bemessung nach § 52 SGB - lll berufen.
Nach einer normalen betrieblichen Ausbildung wird das ALG - 1 auch nicht nach dem durchschnittlichem Einkommen ( Vergütung ) der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet,sondern nach der letzten Vergütung.
Du schreibst nur die normale Anschrift der Agentur für Arbeit und gibst deine dazu,inkl.deiner Kundennummer und Datum !
Dann schreibst du :
Widerspruch
Hiermit lege ich ....... Widerspruch gegen ihren Bescheid vom ..... ein und bitte um Prüfung der Anspruchshöhe meines Arbeitslosengeldes.
Mir ist bekannt,dass nach einer überbetrieblichen Ausbildung die fiktive Berechnung nach § 52 SGB - lll zur Anwendung kommen sollte,was bei mir nicht berücksichtigt wurde.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Dann wartest du auf Antwort und sollte es bei der Berechnung bleiben,dann sollte zumindest eine Begründung angegeben sein.
Förderungsbedürftige junge Menschen
3.deren Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen.
Was sagt das denn aus, hab überhaupt keine Ahnung von den § im SGB
Das Ziel der Maßnahme habe ich ja erreicht
und gilt dies auch für die Außerbetriebliche oder nur für die überbetriebliche Ausbildung? Oder gibt es da keinen Unterschied?
Entschuldige bitte,es muss § 152 SGB - lll heißen !
Sorry
:D Danke :)
Habe nun eine antwort bekommen die ich nicht ganz verstehe, hoffe sie können mir dort weiterhelfen. Dort steht:
Aufhebung zur Kundennummer : xxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr,
die Entscheidung über die Bewilligung vom Arbeitslosengeld gemäß. Paragraph 163 SGB III wird am 01.09.2016 aufgehoben.
Grund: Beginn einer Reha-Maßnahme mit Anspruch auf Übergangsgeld. Rechtsgrundlage ist Paragraph 156 Abs. 1 Nr 2 SGB III und Paragraph 48 Abs. 1 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m Paragraph 330 Abs. 3. SGB 3
Dort wurde glaub ich garnicht auf meinen Wiederspruch eingegangen bzw steht dort auch keine erklärung, ob mir die fiktive berechnung nach parapraph 152 SGB - III zusteht.
Das hat mit einem evtl.Widerspruch deinerseits nichts zu tun !
Hier wird dein Leistungsanspruch zum 01.09.2016 aufgehoben,weil du eine vorrangige Leistung ( Übergangsgeld ) durch eine Reha - Maßnahme bekommst.
Du wirst also diesen Monat erst einmal die letzte Zahlung bekommen.
Wenn du einen Widerspruch eingereicht hast,dann wirst du sicher noch mal ein separates Schreiben bekommen.
Danke dir für deinen Stern !
Ist schon komisch, dass sie mir nach genau einem Monat nach dem Widerspruch eingegangen ist, mein ALG1-Verhältnis aufheben und mich in eine Reha Maßnahme mit Anspruch auf Übergangszeit stecken .
Jetzt weis ich nicht wie die grundlos darauf kommen das ich eine Reha Maßnahme beginne. Vorallem bin ich nach der Aufhebung nicht versichert :/
Sorry, das wenn ich doppelt schreibe, komme mit der App nicht ganz zurecht. Ich dachte ich könnte hier kein Kommentar mehr drunter setzen.
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraussetzungen ☺️
Das sollte dir dann doch bekannt sein,ob und ab wann du eine Reha - Maßnahme beginnst !
In einer Maßnahme bist du natürlich auch versichert,dann ggf.über einen anderen Träger,wie z.B. die Rentenversicherung.
Man kann doch deinen Bescheid nicht aufheben wenn du gar keine Maßnahme beginnst,wie sollten sie denn darauf kommen,wenn es nicht den Tatsachen entspricht.
Übergangsgeld* sollte da stehen
Normalerweise bekommt man 60% des Ausbildungsentgeltes.
Bei einer überbetrieblichen Ausbildung (ich kenne nur einen Fall) kam es tatsächlich vor, dass bei der Berechnung des ALG 1 von einem geschätzten? Durchschnittsgehalt ausgegangen wurde.
Ich finde das ziemlich unfair, aber frag einfach mal bei deiner zuständigen Stelle nochmal nach.
Ich habe mitbekommen, dass welche die bei mir in dem selben Betrieb und in der selben Ausbildung waren, jetzt die berechnung vom Gesellengehalt bekommen, nur weis ich nicht ob diejenigen jetzt gelogen haben oder nicht, aber ich denke mir, welchen Grund haben diejenigen mich anzulügen :s
Nein, die haben nicht gelogen. Wie gesagt, das gibts wirklich. Mir ist zumindest 1 Fall bekannt. Da war es wie bei dir, er musste auch noch einmal das richtig stellen. s. Antwort von isomatte.
AlG 1 bemisst sich nach deinen BEITRÄGEN, die du in den letzten 12 Monaten geleistet hast.
In den meisten Fällen hast du dann aber Anspruch auf Aufstockung durch AlG 2
Welche Art Vergütung hast Du während Deiner Ausbildung erhalten? BAB?
ich wohne noch bei meinen Eltern und habe daher lediglich die normale ausbildungsvergütung bezogen, ich weiß nicht wie die genaue bezeichnung dafür ist, aber BAB habe ich noch nicht bezogen
War es eine rein schulische Ausbildung? Oder anders welchen Beruf hast Du erlernt? Wer hat Dein Ausbildungsentgelt bezahlt?
Das hat dir wohnhaft bei deinen Eltern auch nicht zugestanden,dazu hättest du in einer eigenen Wohnung oder WG - wohnen müssen und deine Eltern dürften nicht leistungsfähig sein,denn in der Erstausbildung sind dir vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet !
Habe den Beruf des Fahrzeuglackierers in dem Berfusbildungs und Technologiezentrum der Maler und Lackiererinnung in Düsseldorf erlernt
Ich danke euch allen sehr herzlich für die Schnelle und sehr Hilfreiche Beratung und werde den Rat von Isomatte befolgen und einen Wiederspruch bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Nun bin ich bisschen überfordert mit dem wiederspruch, wie soll ich den am besten verfassen?