Arbeitslosengeld vor Studium?

5 Antworten

Für Arbeitslosengeld musst du (u.a.) die Anwartschaftszeit erfüllen, also zuvor sozialversicherungspflichtigt beschäftigt gewesen sein (360 Tage innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung), für Alg2 spielt deine Erwerbsbiografie zwar keine Rolle, dafür musst du andere Voraussetzungen erfüllen, die insbesondere das Vermögen und Einkommen innerhalb deine BG betreffen.

Für beide Leistung ist es vollkommenen Banane, ob du in vier Monaten ein Studium anfangen wirst oder nicht; insofern gibt es an dieser Stelle keinen Grunddas Studium zu verschweigen; da der Antritt des Studiums allerdings leistungsrelevant ist, bist du in beiden Leistungen zur Mitteilung verpflicht, spätestens ab dem Momentder Immatrikulation. Ein Verschweigen wäre mindestens eine Ordnungswidrigkeit, ist aber auch kein Problem dir ein Betrugsverfahren an die Backe zu hängen.

UInsofern ist die Frage nach dem "Darf" zu verneinen. Du darfst nicht!

Deine Darstellung enthält nichts, was darauf hindeutet, dass du in den letzten 24 Monaten 12 sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das wäre für Alo die Voraussetzung.

Wenn du einen Atrag auf staatliche Leistungen stellst, musst du diesen natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen.

Falschaussagen sind Betrugsversuch

. Um Leistungen zu bekommen, musst du selbstverständlich auch zur Verfügung stehen. Genau für solche Fälle gibt es ja eigentlich Zeitarbeitsfirmen.

Wenn Du in den letzten 24 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.

***Aufenthalt im Ausland