Arbeitslosengeld kündigung kein jahr gearbeitet?

4 Antworten

Vielleicht könntest du durchaus noch Anspruch haben - das geht aus deinem Text nicht hervor. Um ALG 1 zu bekommen, musst du nicht, wie fälschlicherweise von vielen behauptet, 1 Jahr am Stück gearbeitet haben.

Du musst innerhalb von 2 Jahren 1 Jahr versicherungspflichtig gewesen sein - das heißt, dass du 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben musst.

Wenn du also z.B. 3 Monate gearbeitet hast, dann 6 Monate arbeitslos und danach 9 Monate gearbeitet hast, dann erfüllst du auch die Anwartschaftszeit. 

Wenn du jetzt die Anwartschaftszeit nicht erfüllst, dann ist es irrelevant, ob das Amt dich sperrt oder nicht, weil du nichts bekommst. Wenn du allerdings doch einen Anspruch hast, dann wirst du - sofern die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist - eine Sperre von 3 Monaten erhalten.

Richtig, du hast die Voraussetzung für ALG1 nicht erfüllt und bekommst es nicht. Aber du kannst ALG2, bekannt als Hartz4, beantragen. (Natürlich gibt es doch auch Voraussetzungen)

Bei einer Fristlosen Kündigung wird der Antrag auf Harz 4 3 Monate gesperrt. Das gilt nur wie du gesagt hast die Vorraussetzung für ALG 1 nicht erfüllt wurden.

@Neokroma

Das stimmt nicht. ALG 2, auch Hartz IV genannt ist eine Grundsicherung. Darauf hat sie einen gesetzlichen Anspruch, dabei spielt es keine Rolle, ob sie ein Jahr lang gearbeitet hat oder nicht. Ebenso ist es unerheblich ob sie selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde.

@Neokroma

Mit Voraussetzungen meinte ich weniger fristlos, sondern eher U25 und Hartz4

@Kandahar

@ Kandahar

Ebenso ist es unerheblich ob sie selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde.

Schön wäre es. Wer seinen Job durch persönliches Fehlverhalten leichtfertig aufs Spiel setzt oder aber kündigt, wird mit einer dreimonatigen Sperre belegt. Weil er dann nämlich seine Bedürftigkeit entweder bewusst herbeigeführt oder zumindest billigend  in Kauf genommen hat.

Ok hab gelesen du wurdest gekündigt das heißt du bekommst vom amt 3 Monate kein geld. Das ist leider bei denen so vorgegeben. 

Falsch, sie bekommt keine Sperre. Sie bekommt gar nichts von der Arbeitsagentur da sie nicht die Anspruchsvorraussetzungen für das Arbeitslosengeld 1 erfüllt.

Nein als ich damals arbeitssuchend war habe ich geld bekommen ab dem tag wo ich arbeit hatte gabs kein geld mehr von ihm. 

Und hartz 4 bekomme ich auch nicht da ich kein Jahr gearbeitet hab und die sgaten mir man bekommt erst nach dem ich 1 jahr Arbeitslosengeld bekommen habe aber da ich selbst kein Arbeitslosengeld bekomme kann ich das nun auch vergessen

@JulijaKimberly

Ein jahr ist quatsch solange kannste ohne ALG 2 nicht durchkommen.

@JulijaKimberly

Ich glaube, du verwechselst da ALG 1 und ALG 2 (Hartz IV).

@Kandahar

Du bekommst kein ALG 1 wenn du bei Probezeit gekündigt wurdest. Und musst auf ALG 2 setzen. Wenn du aber gesagt bekommst das du das auch nicht bekommst ist das quatsch.

Wo hast du denn das gelesen ?
Es ist anders rum . Wenn AN kündigt , keine Anschluss Beschäftigung hat , wird 3. Monate nicht bezahlt .

@ingwer16

Das ist die neue Regellung vom Amt ich schreibe die teile nicht. Wenn du vorraussetzung für ALG 1 nicht erfüllst und wirst Gekündigt bekommst du eine 3 Monatige sperre.

@Neokroma

Falsche info? Wenn der Arbeitnehmer kündigt wird die 3 monatssperre aktiv. 

@henkes1993

Das erkläre denen ich setze mich mit denen nicht ausseinander reicht mir das ich jedes mal stress habe wenn irgendwelchen Daten fehlen von mir wo die irgendwo hin verlegen.

Man wurde gekündigt - ist kein genereller Grund für eine Sperre!!

Kündigung kann zig Gründe haben:
Stelle entfällt, Filiale geschlossen, Personalabbau, schlechte Auftragslage, befristeter Vertrag läuft aus und mündet nicht in einen anderen Vertrag, Eigentümerwechsel und der Neue bringt eigenes Personal mit, Auftrag wird regelmäßig neu ausgeschrieben (Kostenfaktor - wer macht´s billiger) - wenn den Auftrag ein anderer Anbieter bekommt, dann sind auch die Arbeitskräfte der alten Firma meist "raus", also arbeitslos. (Ganz besonders beliebt ist dieses Spiel im Reinigungs- und im Bewachungsgewerbe.) Für alle diese betriebsbedingten Kündigungen kann doch ein Arbeitnehmer nicht, also kann man ihn auch nicht dafür abstrafen.

"Bestraft" mit Sperre wird bei eigenverschuldeter Arbeitslosigkeit oder wenn Vertragsverlängerungen ausgeschlagen werden zum Beispiel.

Ich denke, sie wird keine Sperre bekommen. Sie ist wegen der langen Erkrankung vom AG noch während der Probezeit gekündigt worden.

Das hat nichts mit Eigenverschulden zu tun oder Leichtsinnigkeit. Selbst wenn der Chef sie zum Ende der Probezeit nicht weiterbeschäftigt hätte - wenn kein Eigenverschulden, dann keine Sperre - so einfach.

Sie muss sich also umgehend beim Jobcenter melden und ALG II beantragen. Einzige Voraussetzung: vorliegende Bedürftigkeit, keine anderen vorrangigen Einkommen (Entlohnung, Unterhalt, Kindergeld, Renten etc.) vorhanden bzw. nicht bedarfsdeckend.

Und natürlich - keine Bedarfsgemeinschaft mit einer Person, die ein für beide bedarfsdeckendes Einkommen hat.

Übrigens - Sperren gibt es auch beim ALG II, auch dort wird selbstverschuldeter Jobverlust sanktioniert.

Wie du hast kein Jahr gearbeitet ?
Du warst doch dort angestellt oder nicht ?

Ja aber ich war jetzt in der Probezeit sehr lange krankgeschrieben (innerenknöchel gebrochen) und jetzt Freitag kam die kündigung 

Also ich bin mir ehrlich gesagt nicht so sicher.
Aber wenn du dich wegen Verletzungen krankgeschrieben hast dann darf dir garnicht gekündigt werden !
Geh nochmal zu deinem Chef und erklär ihm das.
Oder wenn nötig geh zum Jobcenter oder Arbeitsamt und erklär den das.
Außerdem steht dir als gekündigter Arbeitslosengeld zu.

@Karim19

Aber nicht, wenn sie noch kein Jahr gearbeitet hat. Und der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit ohne Angabe eines Grundes kündigen. Der Arbeitnehmer übrigens auch.

@Karim19

Stimmt beides nicht: In der Probezeit kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Wer ALG1 beantragt, muss min 360 Tage in den letzten 2 Jahre gearbeitet haben. Hat sie nicht, also auch kein ALG1, sondern ALG2

@Karim19

Natürlich darf wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten gekündigt werden und in der Probezeit selbstverständlich auch!

Aber doch nicht wenn die oder er verletzt ist ??
Dafür kann sie/er doch nix.

@Karim19

Doch auch dann. Natürlich nicht mit dem Grund der Krankmeldung. Der AG wird vermutlich gar keinen Grund angegeben haben.

@Karim19

Nochmal: Der Arbeitgeber ist berechtigt, wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten eine Kündigung auszusprechen. Er ist ebenfalls berechtigt, in der Probezeit eine Kündigung auszusprechen. Die Gründe hierfür sind völlig egal.

Wenn du keine Ahnung hast, dann antworte nicht

@Karim19

Natürlich kann sie nichts für die Verletzung, aber nochmals: In der Probezeit kann man einfach so kündigen.
Außerhalb der Probezeit kann sich der AG ja irgendeinen Grund aus den Finger saugen.

Naja gut wenn ihr meint 😅