Erstattungsanspruch - verstehe ich nicht

2 Antworten

Du hast es ja schwarz auf weiß, dass der Anspruch besteht. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausstellt, wozu er ja verpflichtet ist, wird die Arbeitsagentur nun wahrscheinlich versuchen, über den Rechtsweg an die Arbeitsbescheinigung zu kommen. Das Geld wirst du sicher bekommen, aber eben vermutlich erst dann, wenn die Arbeitsagentur die Bescheinigung hat. Frag doch am besten mal beim Sachbearbeiter nach.

ich verstehe das so:

Das Jobcenter (Alg2) hat gegenüber der Arbeitsagentur (Alg1) einen Erstattungsanspruch angemeldet. Die wollen Geld von der Arbeitsagentur, sobald Dein Alg1 bewilligt wird.

Das Jobcenter (der andere Leistungsträger), von dem Du für Zeitraum X Alg2 bezogen hast, obwohl Dir Alg1 zustand, ist für Dich in Vorleistung getreten, da Du ja nichts für das Verhalten Deines ehemaligen Arbeitgeber kannst & wohl alles zumutbare unternommen hast um Deine Papiere zu erhalten.

Sobald Du nun Alg1 bewilligt bekommst & eine Nachzahlung erfolgt, muss die Arbeitsagentur erstmal den Erstattungsanspruch des Jobcenters bedienen.

Die 1802,21 € gehen an das Jobcenter. Du bekommst den Differenzbetrag, der vom nachgezahlten Alg1 übrig bleibt.

Auch wenn die beiden Behörden unter einem Dach sitzen, muss das Jobcenter einen solchen Erstattungsanspruch stellen, weil die Gelder aus unterschiedlichen Quellen mit unterschiedlichen rechtlichen Hintergründen kommen.

Wie habe ich das zu verstehen, den differenzbetrag? Heißt das, dass da noch einiges abgezogen wird von dem Geld wo mir zustehen würde?

@mihaawk

mal als Rechenbeispiel:

Dir steht für die Zeit X 2500 € Alg1 zu. Die hast Du aber nicht bekommen, da unverschuldet Unterlagen gefehlt haben.

Stattdessen hast Du nun für die Zeit X 1800 € Alg2 bekommen, weil man Dich ja nicht unverschuldet ohne Geld dastehen lassen will.

Wenn nun das Alg1 für die Zeit X nachbezahlt wird, muss von diesem Geld erstmal das Alg2 zurückbezahlt werden. Das passiert durch den Erstattungsanspruch normalerweise automatisch.

Also: 2500 € Alg1 minus 1800€ Alg2 = 700 € Differenz, die Du noch ausbezahlt bekommst für die Zeit X