Erstattungsanspruch - verstehe ich nicht
Guten Tag liebe Community,
Ich habe einen Brief der Agentur für Arbeit erhalten in dem steht: Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers.
Mir wurde vom 28.08.14 - 31.08.14 01.09.-30.09 ; 01.10.-31.10 ; 01.11.-30.11; 01.12.-31.12.14 ; 01.01.- 31.01. ; 01.02.-28.02. und vom 01.03.-31.03.15 AG 2 ausgezahlt.
Arbeitslosengeld 1 hatte ich auch beantragt, letztes Jahr im September jedoch hab ich keinen penny von der Agentur bekommen da sich mein damaliger Arbeitgeber trotz Mahnungen geweigert hatte die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Heißt das jetzt, dass ich in dem o.g. Zeitraum wo ich kein AG 1 bekommen habe, es nun erstattet bekomme?!
Denn im brief stand folgendes: "(...), der mit o.a. Schreiben geltend gemachte Erstattungsanspruch nach Paragraph 104 zehntes nich Sozialgesetzbuch (SGB X) besteht in der angemeldeten Höhe von 1.802,81 €."
Diesen Satz verstehe ich nicht ganz, mein erster Gedanke war, dass ich den o.g. Betrag erstattet bekomme, aber das wäre zu schön um wahr zu sein!
In kurz Form :
In den o.g. Zeiträumen AG 2 ausgezahlt bekommen, bis dato jedoch kein AG 1! Steht es mir nun zu in den Zeiträumen auch nachträglich AG 1 ausgezahlt zu belommen? Den Antrag habe ich gestellt jedoch hab ich kein AG1 bis zum heutigen Tag bekommen.
Vielen Dank im Vorraus!
2 Antworten
Du hast es ja schwarz auf weiß, dass der Anspruch besteht. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausstellt, wozu er ja verpflichtet ist, wird die Arbeitsagentur nun wahrscheinlich versuchen, über den Rechtsweg an die Arbeitsbescheinigung zu kommen. Das Geld wirst du sicher bekommen, aber eben vermutlich erst dann, wenn die Arbeitsagentur die Bescheinigung hat. Frag doch am besten mal beim Sachbearbeiter nach.
ich verstehe das so:
Das Jobcenter (Alg2) hat gegenüber der Arbeitsagentur (Alg1) einen Erstattungsanspruch angemeldet. Die wollen Geld von der Arbeitsagentur, sobald Dein Alg1 bewilligt wird.
Das Jobcenter (der andere Leistungsträger), von dem Du für Zeitraum X Alg2 bezogen hast, obwohl Dir Alg1 zustand, ist für Dich in Vorleistung getreten, da Du ja nichts für das Verhalten Deines ehemaligen Arbeitgeber kannst & wohl alles zumutbare unternommen hast um Deine Papiere zu erhalten.
Sobald Du nun Alg1 bewilligt bekommst & eine Nachzahlung erfolgt, muss die Arbeitsagentur erstmal den Erstattungsanspruch des Jobcenters bedienen.
Die 1802,21 € gehen an das Jobcenter. Du bekommst den Differenzbetrag, der vom nachgezahlten Alg1 übrig bleibt.
Auch wenn die beiden Behörden unter einem Dach sitzen, muss das Jobcenter einen solchen Erstattungsanspruch stellen, weil die Gelder aus unterschiedlichen Quellen mit unterschiedlichen rechtlichen Hintergründen kommen.
mal als Rechenbeispiel:
Dir steht für die Zeit X 2500 € Alg1 zu. Die hast Du aber nicht bekommen, da unverschuldet Unterlagen gefehlt haben.
Stattdessen hast Du nun für die Zeit X 1800 € Alg2 bekommen, weil man Dich ja nicht unverschuldet ohne Geld dastehen lassen will.
Wenn nun das Alg1 für die Zeit X nachbezahlt wird, muss von diesem Geld erstmal das Alg2 zurückbezahlt werden. Das passiert durch den Erstattungsanspruch normalerweise automatisch.
Also: 2500 € Alg1 minus 1800€ Alg2 = 700 € Differenz, die Du noch ausbezahlt bekommst für die Zeit X
Wie habe ich das zu verstehen, den differenzbetrag? Heißt das, dass da noch einiges abgezogen wird von dem Geld wo mir zustehen würde?