Arbeitslosengeld Berechnung

4 Antworten

Es werden doch bei einem 450 € Nebenjob keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und somit kann dieser für die Berechnung deines ALG - 1 Anspruchs,keine Bedeutung haben !!!

MaverickTG 
Fragesteller
 26.09.2013, 12:58

Ich danke euch vielmals für eure Antworten!

Habe auf den Rat nochmal nachgeguckt und ich habe tatsächlich Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt (ca. 8€). Wie ist das denn nun zu erklären? Und kann man da noch was machen?

Ein 450 € Job ist eigentlich nicht sozialversicherungspflichtig, schau nochmal genau nach. Wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden, dann stimmt es, dass der Job in die Berechnung des ALG I hineinfliesst, aber 450€-Job liegen ja eigentlich unter der SV-Grenze.

MaverickTG 
Fragesteller
 26.09.2013, 12:58

Ich danke euch vielmals für eure Antworten!

Habe auf den Rat nochmal nachgeguckt und ich habe tatsächlich Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt (ca. 8€). Wie ist das denn nun zu erklären? Und kann man da noch was machen?

Die Auskunft war falsch. Maßgeblich sind die letzten 12 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung.