Arbeitslos, unter 25 und will Ausziehen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

erkundige dich mal hier: www.tacheles-sozialhilfe.de - die sind echt fit und wissen so gut Bescheid wie die Ämter (oft noch besser) - Frage ab ins Forum, mußt ein bissl warten, halben bis Tag - viel Glück!

Deine Frage wird, in ähnlicher Form, hier immer wieder gestellt. Und ich finde das prima. Denn es zeigt das ihr jungen Leute euch erst schlau macht und dann handelt.

Hier werden zum Teil erst unqualifizierte Kommentare gegeben und oft auch Antworten die nicht zutreffend sind. Dazu kann aber Gute Frage net nichts. Die Admins tun auch was sie können.

Aber zum Thema unter 25 Jahren ausziehen:

Immer wieder kommt als allgemeine Antwort diese dumme Verallgemeinerung das junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr nicht ausziehen können / dürfen.

Es kommt immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Wer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr erreicht hat kann ausziehen und wohnen wo er es möchte.

Ebenso ist man nicht an ein Bundesland gebunden. Wenn jemand z,. B. mit seinem Freund / seiner Freundin zusammenziehen will dann kanst er das.

Bedürftigkeit der Eltern, bzw. Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern kannst du im Prinzip auch ausser Betracht lassen. Sie besteht zwar nach dem BGB für Verwandte ersten Grades. Aber erst ab einem Jahreseinkommen von über 100000,- €. Das Betrifft also nur Leute die über 8000,- € monatlich an Einkommen haben.

Lass dich hier also nicht mit allgemeinen Sprüchen das man bis 25 zu Hause bleiben muss abfertigen.

Und alle Sprüche von wegen: suche erst mal Arbeit, leiste erst mal was, du machst es dir auf Kosten der Steuerzahler bequem usw. ignoriere einfach. Das sind Leute die nicht wissen das man in Deutschland möglicht Anfang bis Mitte 20 sein muss, eine Ausbildung haben muss und wenn möglich noch 10 Jahre Berufserfahrung haben sollte.

Und als nächtes kommt dann das Argument ich arbeite schon xx Jahre und zahle für die Hartz 4 Empfänger die vorm Fernseher hängen.

Einzig und allein der Einzelfall ist entscheidend.

Viele hier wissen nicht einmal das man unter bestimmten Umständen Hartz 4 beziehen kann und nur die finanzielle Leistung erhält. Aber mit dem Jobcenter hat man gar nichts zu tun. Man braucht keine Bewerbungen schreiben. Man muss nicht beim Jobcenter vorstellig werden in bestimmten Abständen, und man muss auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, oder vermittelbar sein.

Wenn du mehr dazu wissen willst kannst du mir gern eine PN schreiben.

MfG Michael

In allem, was du hier geschrieben hast, gebe ich dir recht! Ich hab es nun geschafft übers Jobcenter eine Wohnung zu bekommen.

Zu denen die mir das vorwerfen: Ich habe gute Gründe warum ich ausziehen wollte, ich habe Ziele die ich nur unter diesen Umständen erreichen kann! Ich habe sicher nicht vor auf Kosten des Staates zu Hause rum zu sitzen und nichts zu tun, ich gebe, sobald ich fertig bin, alles zurück und werde Vater Staat nichts mehr schuldig sein.

;)

Bist du über 18, muss dein Vater dich nicht mehr bei sich wohnen lassen und kann dich grundsätzlich jederzeit vor die Tür setzen.
Damit ist ein Härtefall gegeben, den die ARGE anerkennen muss - und zwar egal, ob ihr euch im Guten oder Bösen getrennt habt.
Wurdest du also vor die Tür gesetzt, hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung und die volle Regelleistung, wobei du die Zustimmung zum Umzug und die Bestätigung der Angemessenheit der eigenen Wohnung vor Mietvertragsunterzeichnung einzuholen hast.
Deinem Bedarf - RL + KdU - steht dein Einkommen gegenüber; eventuell Kindergeld, Alg1, möglicherweise Unterhalt durch deinen Vater, wobei es durchaus sein kann, dass keinerlei Unterhaltsverpflichtungen bestehen (selbst wenn die ARGe dieses unterstellt), denn die Unterhaltspflicht kann deutlich vor dem 25. Lebensjahr enden.
Folgendes Vorgehen ist m.E. zielführend: lass dir von deinem Vater ein Schreiben aufsetzen, in dem er dich auffordert, bis zum xx.yy.2011 die Wohnung zu verlassen; geh damit zur ARGE und beantrage die Zustimmung zum Umzug; such dir eine Wohnung und lass dir die Angemessenheit vor Mietvertragsunterzeichnung bestätigen; beantrage bei diesem Termin auch gleich Wohnungserstausstattung und Umzugskostenübernahme.
Zickt die ARGE rum, ab zum Anwalt.
Wichtig: ALLES SCHRIFTLICH BEANTRAGEN und keine mündlichen Aussagen des Sachbearbeiters akzeptieren, sondern immer auf schriftliche Bescheide bestehen

SUPER! DANKE DAS IST DOCH MAL EINE ECHT HILFREICHE ANTWORT!

@Ceylan

DH, dem ist nix hinzuzufügen. "Zickt die ARGE rum, ab zum Anwalt", für den du dir ggf. dann vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen könntest (mit dem Schein kostet die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung max. 10 € Eigenbeitrag).

Nur wenn du unter sehr schlechten bedinungen leben müsstest. Sprich = kein eigenes zimmer usw. Da ich bei dir kein großen grund sehe wird es nicht klappen. Wieso denn auch such erstmal arbeit dann kannst du dir das leisten was du willst.

Unter 25 kannst du nur ausziehen, wenn du dich selbst finanzieren kannst.Dei Vater zahlt dir Kost und Logis, sobald du einen Job hast, kannst du gehen.Als Arbeitsloser hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, zumindest wenn du vorher gearbeitet hast! Vielleicht reicht das zum ausziehen