Arbeitskleidung abgeben

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Ich würde die Kleidung sofort abgeben. Sie ist Eigentum von deinem Arbeitgeber. Es könnte sonst nur noch mehr unangenehme Konsequenzen geben. Zum Beispiel könnte der Wert der Kleidung dir in Rechnung gestellt werden. Viel Glück bei deiner Klage!

Bubbleboy86 
Fragesteller
 11.09.2012, 13:44

Jetzt oder erst nächste Woche? Das Arbeitsgericht wird sicher feststellen, dass das korrekte Kündigungsdatum der 15.9. ist, sofern die Kündigung nicht eh hinfällig wird ...

NaniPitu  11.09.2012, 14:11
@Bubbleboy86

Ich würde nicht warten und die Kleidung sofort abgeben. Du benötigst sie ja eh nicht mehr und wenn doch bekommst du sie halt wieder. LG

gib' sie an Deinem letzten Arbeitstag ab - ob er berechtigt ist oder nicht.

verreisterNutzer  11.09.2012, 19:00

... in diesem Fall am 07.09. ==> und lass Dir das quittieren !!!!!!!!!!!!!!!!!

Du mußt die Kleidung erst mal abgeben, denn sonst kann sie dir auch in Rechnung gestellt werden.

halte sie bereit.

ich mußte meine nicht abgeben, als ich meinen betrieb verlassen habe