Rückgabe Arbeitskleidung aus Sicht Arbeitgeber?

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Ein Paragraph fällt mir jetzt nicht ein. ABER, soweit die Übergabe schriftlich dokumentiert wurde und eine Unterschrift des Arbeitnehmers erfolgte, ist die Arbeitskleidung immernoch Eigentum des Unternehmens und kann in Anspruch genommen werden. Ob es Sinn macht, wegen ein paar Arbeitskleidern vor Gericht zu gehen sei dahingestellt. Vllt reicht auch ein kleines Anschreiben vom Anwalt um den Arbeitnehmer einzuschüchtern.