Kann das Arbeitsamt jemandem vorschreiben Medikamente zu nehmen?

13 Antworten

Nein. Die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder wer auch immer das ALG verwaltet ist nicht befugt, einen Arbeitnehmer zur Einnahme ganz bestimmter Medikamente zu zwingen. Die Verordnung und Therapie ist ohnehin nur Sache des Arztes allein und unterliegt nicht den Weisungen einer Arbeitsbehörde.

Zur Medikamenteinnahme kann die Arbeitsagentur dich nicht zwingen. Sie kann aber entscheiden, unter welchen Umständen sie Leistungen gewährt.

In diesem Zusammenhang kann sie eine Untersuchung durch den Amtsarzt anordnen.

Das Amt kann einem nicht zwingen, Medikamente zu nehmen, das ist klar. Das geht nicht.

Allerdings kann das Amt verlangen, wenn man aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfaehig ist und Leistungen erhalten will, dass man sich in Behandlung begibt, um die Erkrankung zu ueberwinden und wieder arbeitsfaehig zu werden. Weigert sich daher jemand vehement gegen eine Behandlung und moegliche Heilung, dann kann es sicher auch Leistungen streichen, denn man muss schon bereit sein, Gesund werden zu wollen und bereit sein, daran mitzuwirken.

Ich habe eine Freundin, die nimmt seit Jahren Psychopharmaka und der geht es ganz gut damit und vor allem kann sie arbeiten gehen.

Wie eine Behandlung aussieht, das bestimmst Du aber mit Deinem Arzt zusammen. Ich denke aber halt, Nebenwirkungen hin oder her, Depression bedeutet fuer mich, man hat keine Freude mehr am Leben, ist teilnahmslos, es geht einem schlecht. Und wenn ich das beheben koennte und wieder Freude am Leben haben koennte, dann wuerde ich die Nebenwirkungen wohl in Kauf nehmen, denn ohne die habe ich ja gar nichts mehr von meinem Leben.

Eine Behandlung an sich ist für mich auch selbstverständlich, ohne würde es auch garnicht gehen. Ich kann aber auch sehr gut die Angst vor den Medikamente nach Empfinden, die wirken bei jedem anders, da kann man im Vorfeld garnicht abschätzen was wirklich passieren wird. Aber wie gesagt die Frage ist mehr profilaktisch gestellt, so zu sagen zur Beruhigung das man da keine Konsequenzen zu erwarten hat von außen die einen Unter druck setzen würden.

Wenn jemand eine Behandlung verweigert, kann man zwar nicht dazu gezwungen werden, aber die Leistungen können gekürzt werden. Ein Beispiel wäre, wenn jemand nach einem Unfall nicht zur Kur fahren möchte, da dies zum "Gesundwerden" beiträgt und er somit weiterhin noch lange arbeitsunfähig wird.. Ist aber ein schwieriges Feld und immer als Einzelfall zu sehen. Gerade bei psyschischen Erkrankung wirds wohl recht schwierig sein.

dazu ist das Arbeitsamt nicht autorisiert, nicht mal der Artzt kann das, er kann dir die Empfehlung geben auf Grund einer Erkrankung eine bestimmte medikamentöse Behandlung durchzuführen.