ArbeitsAmt Umzug mitteilen oder bekommen die bescheid?

3 Antworten

Mal vorausgesetzt das du nur ALG - 1 von der Agentur für Arbeit bekommst und nicht noch eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter,hast du deine neue Anschrift rechtzeitig vor deinem Umzug mitzuteilen !

Machst du das nicht,dann hast du für die Zeit der nicht Meldung zu unrecht Leistungen bezogen und diese können zurück gefordert werden.

Wenn du aber ab 01.09.2015 eh wieder in Beschäftigung bist,dann hat sich das mit der Erreichbarkeit ja erledigt,du wirst also keine Einladung oder ähnliches von der Agentur für Arbeit bekommen.

Du hast das doch sicher schon schriftlich mitgeteilt und deinen neuen AG - angegeben ?

Nur deinen Aufhebungsbescheid wirst du noch erhalten,wenn das nicht schon passiert ist,aber dafür wirst du doch sicher einen Nachsendeauftrag an die Post gegeben haben.

Dazu bist du verpflichtet. Und, wenn du Leistung nach SGB II beziehst, müssen die das sogar vorher erlauben.

Da ich unverschuldet arbeitslos wurde, bekomme ich für den Monat August einmal Alg1.

Ab 1.9 habe ich eine neue Arbeit jedoch in einem anderen Bundesland.

Wuerde das Amt die Ummeldung mit bekommen? Dennd das Geld kommt ja in den kommenden Tagen

Genau kann ich dir das nicht sagen - aber ich würde es mitteilen. Es kann ja noch allgemeine Korrespondenz geben. Du hast doch nix zu verbergen...

Unbedingt mitteilen!

Da ich unverschuldet arbeitslos wurde, bekomme ich für den Monat August einmal Alg1.

Ab 1.9 habe ich eine neue Arbeit jedoch in einem anderen Bundesland.

Wuerde das Amt die Ummeldung mit bekommen? Dennd das Geld kommt ja in den kommenden Tagen

@kvNNN

isomatte hat das top (y) beantwortet. Herzliche Grüsse

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