Namensänderung, wer wird automatisch informiert?
Wenn ein Erwachsener eine Namensänderung durchführt (z.B. von "Peter Müller" zu "Hans Peter Müller") und im Rathaus eine Urkunde hierzu erhält, wer wird automatisch über diese Namensänderung informiert (Einwohnermeldeamt, Finanzamt) ? Oder muss derjenige es allen Ämtern, Versicherungen, Banken etc selbst mitteilen?
7 Antworten
Die Namensänderungsbehörde teilt eine Namensänderung dem Einwohnermeldeamt und dem Geburtsstandesamt mit, außerdem dem Strafregister, sofern im Verlauf des Antragsverfahrens Vorstrafen ermittelt wurden.
Das Einwohnermeldeamt ist kein Dienstleistungsunternehmen sondern eine Behörde. Die sind nur der Verwaltung verpflichtet.
Die ändern Deinen Namen in den Meldedaten. Es gibt Behörde, die auf den Bestand zugreifen können, aber automatisiert erfährt keine Behörde was.
Fazit: Du musst nach allem selbst schauen.
Das Einwohnermeldeamt wird vom Standesamt informiert, da der Datensatz geändert werden muss. Das Finanzamt hat auch Zugriff auf Einwohnerdaten. Ansonsten musst Du alle andren Stellen selbst informieren.
Möööööglicherweise wird tatsächlich das Einwohnermeldeamt informiert, das weiß ich leider nicht. Sonst aber niemand, es kann ja auch niemand wissen, wo du Konten hast, mit wem du Verträge hast, Versicherungen etc.
Hast aber auch Versicherungen und Banken geschrieben. Nein, sonst keine Ämter.
Automatisch geht gar nichts. Dafür ist der Bürger selbst verantwortlich.
Meinte jetzt erstmal von den Ämtern