Nebenkostenabrechnung. Zahlungsfrist?

5 Antworten

Betriebskostenabrechnung > Zahlungsfrist .....

Hat der Mieter nach Erhalt der BK-Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten, so muss diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an den Vermieter geleistet werden, vorausgesetzt, es wurde kein Zahlungstermin in die Forderung eingesetzt.

Eine Nachzahlung an den Vermieter ist auch unter Vorbehalt der Prüfung der Abrechnung innerhalb der Frist zu leisten.

Der Vermieter errechnet ein Guthaben für den Mieter und überweist sofort das Guthaben an den Mieter. Geschieht das nicht, kann der Mieter dieses Guthaben mit der nächsten Miete aufrechnen.

30 Tage ab Zugang. Man hat also rund 4 Wochen Zeit, um ggf. Reklamationen aufzuklären. Reicht diese Zeit nicht, hat man evtl. Nachzahlung dennoch zu zahlen, um ggf. später wieder eine Differenz zurück zu fordern.

Hat man eine Erstattung zu bekommen, gilt das ebenfalls. Kommt das Geld nicht innerhalb der 30 Tage, fragt man beim Vermieter nach und wenn es dann immer noch ausbleibt, kann man sich den Betrag von der nächsten Mietzahlung einbehalten. Darüber sollte man aber dann den Vermieter auch in Kenntnis setzen.

Gibt es eine Frist zur Zahlung der Nebenkostenabrechnung ? 

Ja, 30 Tage.

https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-zahlungsfristen/

Gerhart  20.03.2019, 17:56

Eine Nebenkostenabrechnung wird nicht "gezahlt" sondern vom, Vermieter an den Mieter übergeben.

Nachzahlung (Mieter) oder Gutschrift (Vermieter)? Bitte etwas konkreter.

Wenn keine Frist vorgegeben ist, solltest zu zeitnah zahlen, also spätestens innerhalb 10 Tagen. Oder steht dort vielleicht "sofort zur Zahlung fällig"? Dann solltest du natürlich umgehend den Betrag überweisen!

johnnymcmuff  20.03.2019, 02:51

Es gibt laut BGB Fristen, die müssen auch nicht in der Abrechnung stehen.

Kündigungsfristen stehen auch oft nicht in Verträgen, dann gelten eben die gesetzlichen Bestimmungen.

bwhoch2  20.03.2019, 10:54
Oder steht dort vielleicht "sofort zur Zahlung fällig"?

Steht so etwas auf einer Rechnung, so ist ist sie nach 30 Tagen zur Zahlung fällig, denn sofort ist ein wachsweicher Begriff, mit dem man rein juristisch, wenn es z. B. um die Berechnung von Verzugszinsen geht, nichts anfangen kann.