Muss der Verwaltungsbeirat die jährliche Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung prüfen?

6 Antworten

Der Verwaltungsbeirat ist kein Organ der Gemeinschaft.

Daher muss er nicht, sondern soll lediglich den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen, bevor die Wohnungseigentümerversammlung darüber beschließt (§29 Abs. 3 WEG).

Es soll gem. herrschender Rechtssprechung auch genügen, wenn der Verwaltungsbeirat lediglich die Belege stichprobenweise prüft (Gegenmeinung: Drasdo, welche eine umfassende Prüfungspflicht des Verwaltungsbeirats sieht).

Wohnungseigentumsgesetz §29 Absatz 3.

Da steht drin, was der Verwaltungsbeirat alles prüfen muss. Von Nebenkostenabrechnung steht da zwar nichts drin, aber wenn man das unter den Begriff "Rechnungslegung" einordnet, wäre diese auch dabei.

Meine Erfahrung und persönliche Meinung: Selbstverständlich gehört auch dazu, zu prüfen, was alles in einem Wirtschaftsjahr an Kosten angefallen ist und was davon wie im Rahmen der jährlichen Abrechnung umzulegen ist.

Das bedeutet aber nicht, dass der Verwaltungsbeirat bei einer WEG mit 100 Wohneinheiten, jede einzelne Abrechnung für jeden einzelnen Eigentümer prüfen muss. Da wäre der ehrenamtliche Verwaltungsbeirat schnell überfordert.

Die Prüfung der einzelnen Abrechnung ist und bleibt am Ende doch Sache des Eigentümers, wobei sich dieser zumindest darauf verlassen können muss, dass der Verwaltungsbeirat alle Belege geprüft hat und z. B. darauf aufgepasst hat, dass nicht Belege einer WEG zugeordnet wurden, mit der diese gar nichts zu tun haben.

Jein. Der Verwaltungsbeirat bekommt i.d.R. den Abrechnungsordner und hat zu prüfen, ob die Gelder korrekt verwendet wurden. Hierzu muss er gegenüber den Miteigentümern eine Stellungnahme abgeben.

Die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümer hat er nicht im Detail zu prüfen. Wenn überhaupt, dann prüft der Verwaltungsbeirat hier höchstens, ob der richtige Kostenschlüssel verwendet wurde (MEA, Bewohner, Wohnfläche...).

der Beirat prüft die Belege und die Geldbestände. Woher soll er bestimmen können ob die Abrechnungen der anderen ok sind. Dazu muss jeder selbst in der Lage sein.

.... nein, warum sollte er?

Ich lese jedenfalls (und andere dann auch)

.... die Abrechnung über den Wirtschaftsplan ....,

und das kann keine Nebenkostenabrechnung sein.

Schuldet denn der Veralter überhaupt eine Nebenkostenabrechnung?

Hier bei uns erstellen wir und auch ich als Vermieter die selber und alles ohne nochmalige Prüfung.