Arbeitsamt / Keine Vermittlungsvorschläge erhalten

4 Antworten

Du bist verpflichtet, Dich selbst um Arbeit zu bemühen. Auch ich bin seit 10 Jahren arbeitslos und habe in all der Zeit vielleicht 8 Vorschläge von der Arge bekommen. Normalerweise wird in einem Vertrag zwischen Dir und dem Arbeitsamt oder der Arge vereinbart, wieviel Bewerbungen Du pro Monat schreiben mußt. Es hängt allerdings vom Sachbearbeiter ab, wie streng er das nimmt. Er wird Dich aber auf jeden Fall erst einmal ermahnen, wenn Du ihm zu nachlässig warst, bevor er Sanktionen erläßt. Du brauchst Dir also keine Sorgen zu machen.

Kante8686 
Fragesteller
 23.05.2012, 03:36

Aber selbst die Arge ist verpflichtet, mir Vermittlungsvorschläge zukommen zu lassen. Dies steht auch alles im SGB III. Ich habe aber nicht einen einzigen Vorschlag bekommen, so kann ich also sagen, dass die Arge ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und sozusagen einen Vertragsbruch begonnen hat. Mir ist selbstverständlich bewusst, dass ich mir selbst Arbeit suchen muss.

helmutgerke  23.05.2012, 08:00
@Kante8686

Aber selbst die Arge ist verpflichtet, mir Vermittlungsvorschläge zukommen zu lassen. Dies steht auch alles im SGB III.

Ach ja, dann lese lieber mal den Wortlaut noch einmal nach!

Kante8686 
Fragesteller
 23.05.2012, 13:29
@helmutgerke

§ 35 Vermittlungsangebot (1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Ausbildungsuchende und Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten.

Muss ich deutlicher werden?

Wenn Du noch keine Ausbildung hast,ist es ja auch Richtig,das Du Dich um eine Ausbildung bemühst,anstatt einer Arbeit ! In erster Linie bist Du dafür Zuständig,Deine Arbeitslosigkeit zu beenden . Das Jobcenter oder die ARGE,sollte Dich dabei nur unterstützen,das macht es zum Beispiel,indem Du für Deine Bewerbungen Geldleistungen erhältst . Normalerweise,wird das in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten,wie viel Bewerbungen Du pro Monat mindestens schreiben solltest . Wenn Du das nicht machst,wirst Du beim ersten Mal nur eine Verwarnung bekommen,mit einer Auflage beim nächsten Termin eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen vorzulegen . Erst wenn Du die Auflage wieder nicht Erfüllst,müsstest Du mit einer Sanktion rechnen .

Leider schreibst du nicht wie Alt du bist, so würde dir das AA bestimmt eine Berufsförderungsmaßnahme oder eine Umschulung Finanzieren. Wegen einer Stellenvermittlung brauchst du dich nicht auf das Arbeitsamt zu verlassen denn das bist du Verlassen. Du kannst dir aber Stellen sussuchen im Internet, oder in der örtlichen Tageszeitung. Oder.....................................versuche es mal in eurem örtlichen Radio!!!

dem Arbeitsamt kannst du nicht mit logik kommen, das verstehen die nicht. Ihre eigentliche Aufgabe, nämlich Arbeit zu vermitteln, erfüllen die so gut wie nie, die verwalten nur gelder und schikanieren Leute. ist leider so.