Darf das Arbeitsamt Geld kürzen trotz Krankmeldung?

4 Antworten

Du bist tagsüber in einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, also bis zum späten Nachmittag sowieso nicht zu erreichen. Warum dann dieser Stress mit der Krankmeldung und möglichem Rauswurf oder Geldkürzung?

Ein Tipp: Kauf Dir einen Anrufbeantworter und sprich drauf:

>> Sie wählten die Rufnummer 123 456 789. Ich bin -- heute nicht -- zu erreichen. Ich würde mich freuen, wenn Sie es morgen noch einmal versuchen. <<

Nach der Fahrt kannste den Text mit ner Uhrzeit besprechen:
>> Ich bin -- erst ab 18 Uhr -- zu erreichen. <<


Mahlzeit.

Du bekommst Dein Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt für Deine Teilnahme an dieser Maßnahme und auch die Maßnahme selbst wird direkt oder indirekt aus Mitteln des Arbeitsamtes finanziert.

Damit macht das Arbeitsamt auch die Vorschriften, wie Du die Maßnahme zu absolvieren hast. Wenn die Fahrten also zwingender Bestandteil der Maßnahme sind, musst Du an diesen teilnehmen. Anderenfalls wird die Maßnahme für Dich beendet, die Zahlung eingestellt und ggf. auch bereits geleistete Zahlungen vom Amt zurückgefordert, wenn klar ist, dass Du die Teilnahme an der Maßnahme vorsätzlich boykotiert hast.

Das kann bis zu einem Strafverfahren gegen Dich gehen, denn Du erfüllst mit Deinem Verhalten gegebenenfalls den Tatbestand des Leistungsbetruges bzw. des Erschleichens einer Leistung.

Immer exakt dann krank zu werden, wenn die Pflichtfahrten anstehen ist dabei ein ziemlich guter Indikator für einen Vorsatz.

Davon abgesehen, musst Du Dir eine vorzeitigen Wechsel aus dieser Maßnahme in ein Arbeitsverhältnis ohnehin vom Arbeitsamt genehmigen lassen. Dieser Wechsel wird dann ohnehin den Verlust des Ausbildungsgeldes zur Folge haben. Das Ausbildungsgeld wird schließlich für die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme, gleich welcher Art, gezahlt.

Also: Beiße in den sauren Apfel und fahr mit. Sonst hat das sehr unangenehme Konsequenzen für Dich. Und informiere das Arbeitsamt in jedem Fall bevor Du die Maßnahme zugunsten eines allgemeinen Jobs aufgibst.

ASRvw de André

Falls eine Firma dich kontaktiert und mitbekommt das du dich da krankgemeldet hast, nur weil du nicht wolltest, bist du da gleich wieder raus. Wenn du da mit machst kann dich die Firma doch eigentlich auch da anrufen, falls die eine Handynummer von dir haben. Und wenn die dich wirklich wollen, dann können die auch noch 3 Tage warten auf ein Vorstellungsgespräch.

alles nur ausreden deinerseits. Als würdest Du gerade in diesen 3 Tagen dann einen Job finden.