Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?

2 Antworten

Du hast dich auf alle Stellenangebote zu bewerben die du bekommst,egal was du gelernt hast,solange diese legal sind,nicht sittenwidrig und deinen körperlichen wie geistigen Fähigkeiten entsprechen !

Das du dich außerdem selber noch um Arbeit bemühst ist ja wohl selbstverständlich und hat mit den Stellenangeboten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nichts zu tun.

Wenn du also keinen wichtigen Grund in deiner Anhörung nennen kannst,dann wird es entweder eine Sperre bzw.im ALG - 2 Bezug eine Sanktion geben.

isomatte  02.07.2016, 16:49

Die Sperrzeiten kannst du im § 144 SGB - lll nachlesen !

Für die erste und zweite Verweigerung würdest du jeweils 3 Wochen Sperre bekommen und für die dritte dann 12 Wochen gar nichts,aber auch da würden deine Beiträge zur KV - weiter gezahlt,würdest also weiter versichert sein.

Es fragt dich hier auch keiner, welche Stelle du gerne möchtest. 

Du musst dich auf alle möglichen Stellen bewerben und versuchen wieder eine Arbeit zu bekommen. Dein Berufswunsch ist hier völlig belanglos!

Du wirst hier vermutlich um eine Sperre nicht herumkommen. Was sollst du tun? DIch auf alle offenen Stellen bewerben und versuchen dein Leben mit Arbeit zu finanzieren!