Nachweise für die Vermittlungsvorschläge, Wann und Was?
Hallo, mein Berufsberater hat mir Vermittlungsvorschläge geschickt und ich muss die Rückfragebogen mit dem notwendige Nachweise zurückschicken. Ich bin auf der Suche nach ein Ausbildung für nächsten Jahr. Zurzeit arbeite ich, also ich bekomme keine ALG 1,2 oder ähnliches.
Hier meine Fragen:
Gibt es einen Frist, innerhalb ich mich bewerben muss? (ich habe mich zwei Wochen nach der Erhalt der Brief per e-mail beworben, vlt. zu spät? )
Nachweis? Was kann als Nachweis dienen? Kann ich einfach vom mein e-mail die "gesendet" Seite ausdrücken? Darauf steht an wem, was ich gesendet habe und der Betreff mit der Referenznummer und wann es gesendet wurde. Ist das Genug oder muss auch noch alle Anschreiben ausdrücken?
Gibt es einen Frist innerhalb ich die Rückfragebogen mit die Nachweisen zurück an die Agentur für Arbeit schicken muss? Kann ich dann vlt. 1 Monat warten, bis ich einige Antworten bekommen hab, oder lieber nach dem ich die Bewerbungen geschickt habe, auch die Rückfragebogen schicken?
1 Antwort
Eine Fist kenne ich nur unter gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen (ALG I / II), wie das aussieht, wenn man arbeitet weiß ich leider nicht.
Eigentlich bekommst du von deinem Berater eine Tabelle, in die du selbst einträgst, wo, auf welche Art (persönlich, telefonisch, email, etc.) und wann du dich mit welcher Antwort beworben hast
ich musste meine zum nächsten termin mitbringen, wenn du unterlagen hast, die du zurück schicken musst, sollte drauf stehen bis wann.
Ob das immer noch so gehandhabt wird, ob es evtl. regionale Unterschiede gibt, kann ich leider auch beurteilen. bei mir war es damals auf jeden Fall so.