Falsche Steuerklasse irrtümlich angegeben
Hallo Leute,
also ich (Student) arbeite seit September 08 in einem Job, wo ich auf der Basis von geringfügiger Beschäftigung etwa 200€ im Monat verdiene. Das ist super entspannt dort, daher wollte auch nie jemand eine lohnsteuerkarte von mir. Nun bekomme ich aber seit 2004 auch Halbwaisenrente, und zwar 400 € im Monat, die nach Lohnsteuer-Klasse 1 versteuert wird. meine Sachbearbeiterin dort meinte zu mir heute, meine andere Arbeit müsste also nach Steuerklasse 6 versteuert werden. Mein Arbeitgeber hätte also seit September hohe Steuern abführen müssen.
Dagegen hab ich auch nichts, ich muss eh ne Einkommenssteuererklärung machen. Aber ich bin da nun mal schon n halbes Jahr und hab schöne Brutto= Netto Löhne bekommen. Und es wäre mir sehr unangenehm, wenn ich meinen Arbeitgeber zu einer Straftat gezwungen hätte. Was soll ich tun?
Grüße
7 Antworten
Also: Ich sehe das so: ich hätte den Job gar nicht annehmen dürfen, sondern hätte meinem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass ein zweiter job (denn als solches gilt der dann wohl) für mich nur in Steuerklasse 6 möglich ist. Daher mach ich mir sorgen, weil er mir fälschlicherweise zuviel ausgezahlt hat und mich, nach Steuerklasse 1 behandelt hat, wie jemanden, für den das der erste Nebenjob ist.
Also, zum Verständnis; Du hast bei Deinem Arbeitgeber gesagt, Du hast eine Lohnsteuerkarte mit LST-Klasse I - daraufhin hat er die 2% Pauschalsteuer für einen Minijob über diese Lohnsteuerkarte abgerechnet?
@ Morpheus: Also, nein, er hat gar keine Angaben von mir und wir haben auch keinen Vertrag gemacht. Alles was ich tue, ist meine Stunden aufschreiben und meine Kto.-Nummer zum Überweisen hinterlassen. Also, d.h. er macht das gar nicht über Lohnsteuerkarte oder wie? Die Halbweisenrente die ich bekomme ist übrigens aus der Beamtenversorgung, mein Vater war Beamter. Sie unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Was das heißt, weiß ich eben auch nicht so genau...:-)
Die Aussage der Sachbearbeiterin ist zumindest irreführend, denn die geringfügige Beschäftigung auf Grundlage eines Minijobs (bis 400€) bleibt bei der EST unberücksichtigt (das ist ja der Sinn der Minijob-Regelung). Im Gegensatz zum Einkommen aus einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis wird das Einkommen aus einem Minijob auch nicht auf die Waisenrente angerechnet. Somit muss das Einkommen ganz normal mit Steuerklasse 1 versteuert werden, aber durch den Lohnsteuerjahresausgleich dürfte das letztlich auf Null ausgehen (Erstattung, da zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb € 7664.--).
wenn die Basis Deines Jobs ein Minijob ist, brauchst du Dir keine Gedanken zu machen. Der ist für Dich steuerfrei, weil Dein AG ja 2% Pauschale Steuer abführt.
Bei der Einkommensteuererklärung hat der Minijob nichts verloren. Du musst den da gar nicht angeben!
Wenn der Arbeitgeber die Steuer bezahlt, wird gar keine Steuerkarte benötigt.
Wozu will denn die Halbwaisenrente-Zahlerin eine Steuerkarte?
Die deutsche Rentenversicherung benötigt nie eine Steuerkarte (höchstens die Steuer-Identifikationsnummer http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Identifikationsnummer).