Arbeitgeber zu viel Lohn gezahlt. Rückforderung?

2 Antworten

So kurios ist der Fall gar nicht. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Rückzahlung / Verrechnung des zuviel gezalten Gehaltes. Die Verjährung tritt erst nach 3 Jahren (ab 31.12. des Jahres, in dem zuviel gezahlt wurde) ein.

Ja er hat Anspruch auf Rückforderung, der Erholungsurlaub darf aber nicht gestrichen werden.