Gehaltsabrechnung Überzahlung gleich Rückforderung?
Liebe User,
ich habe für den Monat Februar von meinem Ex-Arbeitgeber anscheindend zu viel gezahlt bekommen...
Ich habe nun zwei Abrechnungen per Post erhalten. Eine neue für Februar und eine für März. Der Endbetrag ist negativ.
Im Feld für die Zahlunginformation steht in der neuen Anrechnung für Februar "Überzahlung. Der Auszahlbetrag wird mit der Abrechnung 03/2018 verrechnet."
In der für März steht ebenfalls "Überzahlung" und meine Kontonummer.
Kommt dies einer Rückforderung gleich?Kann mein Ex-Arbeitgeber den Betrag von meinem Konto einziehen?
Wie muss ich mich verhalten?
Danke vorab für eure Antworten.
Liss
2 Antworten
Möglicherweise wird Dir für März schon dieser Betrag abgezogen, so dass Du weniger Geld auf Deinem Konto hast.
Am besten, Du fragst einfach mal nach, sonst hast Du bezahlt und es wurde Dir abgezogen.
Dann wirst Du es zurückzahlen müssen. Kannst aber trotzdem mit Deinem bisherigen Arbeitgeber verhandeln, wenn es Dir zuviel auf einmal ist.
Von Deinem Konto einziehen ist nur möglich wen ner von Dir ein SEPA Mandat erhalten hat. Du must aber das überzahlte Gehalt zurück zahlen, da wirst Du nicht drum herum kommen.
Muss hierzu gesondert ein Schreiben folgen oder sollte ich anhand der Gehaltsabrechnung einfach den Betrag auf das Konto vom dem die Zahlung kam zurück überweisen?
sollte es bei mir mal dazu kommen, würde ich schon veranlassen das gleichzeitig auch ein entsprechendes Schreiben einhergehen würde. Rein rechtlich genügt aber auch die Abrechnung
Danke für die Antwort. Ich werde definitiv nachfragen. Nur abgezogen worden sein kann es definitiv nicht, da ich für März keinen Anspruch mehr habe. Ich bin im Februar bereits ausgetreten.