Arbeitgeber wegen Lüge auf Schadensersatz und Lohn verklagen?

3 Antworten

Alles etwas unklar:

Ein Pflichtpraktikum gibt es nur bei Studenten, wenn die Studien- oder Prüfungsordnung das vorschreibt.

für eine kostenpflichtige Ausbildung bei einem Freund

Eine duale Berufsausbildung (Betrieb + Berufsschule) nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist gererell für den Azubi kostenlos - er erhält eine Ausbildungsvergütung.

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ), die einem Ausbildungsverhältnis vorausgehen kann, ist zu vergüten.

Für eine EQ bedarf es der Zustimmung und der Eintragung ins Ausbildungsverzeichnis der IHK/Handwerkskammer - dann müsste jemand mit Ausbildungsberechtigung vorhanden sein, oder diese aktuell machen - die Inhalte des EQ richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan - hier kann die Zeit dann anerkannt werden (max. 6 Monate) - es besteht grundsätzlich Berufsschulpflicht.

Ansonsten sind freiwillige Praktika durchaus zu vergüten.

Unterhalte Dich mal mit einem Anwalt in Deiner Nähe darüber.

Ich würde es vorläufig so einschätzen, vereinbart war kein Geld für das Praktikum. Wenn Du aber anstatt des Praktikums gearbeitet hast, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass Du dafür Entgelt bekommst, § 612 BGB.

Sammel schonmal Beweise (Arbeitsanweisungen etc.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Neee, wieso verklagen?

Es war doch "kein Geld" ausgemacht. Sowas macht man ja schriftlich ab.

Drakon135  17.07.2021, 10:49

Ne ne, es kommt schon auf die Art der Dienstleistung an. Vereinbart war kein Entgelt für ein Praktikum mit Lehrinhalt. Das scheint aber so nicht durchgeführt worden zu sein.