Gehaltserhöhung mit AEVO-Schein (Ausbildereignung)
Hallo Community,
ich bin momentan dabei meinen AEVO (AdA) - Schein zu machen. Die Kosten des Lehrgangs und der Prüfung werden komplett vom Betrieb übernommen. Ziel ist es, dass ich die momentan bestehende Ausbilderin, welche bald in Rente geht, ersetze.
Bisher war es so, dass die Kollegin als Ausbilder bei der IHK eingetragen ist und auch im Vertrag angegeben wird. Den Beruf der ausgebildet wird übt sich schon seit mehreren Jahren nicht mehr aus. Das Fachwissen habe ich bisher an die Azubis vermittelt. Durch diese Vorraussetzungen wurde der Kollegin kein Zusatzgehalt zugeschrieben.
Nun ist meine Frage. Wenn ich die Ausbildung ab nächsten Jahres komplett (Mein Name wird auch im Vertrag des Azubis eingetragen) übernehme, kann ich ein höheres Gehalt fordern? Wie hoch könnte der "Bonus" sein?
Ich hatte bisher noch keine Zeit mit Argumente zu finden, die dafür sprechen. Es ist ja so, dass ich in pädagogischer als auch in fachlicher Hinsicht die komplette Verantwortung übernehme und bei z.B. nicht bestandener Prüfung und Lücken der zu vermittelnden Kenntnisse laut Ausbildungsverordnung zur Rechenschaft gezogen werde. Quasi die Verantwortung ist höher angesetzt.
Nochmalige Zusammenfassung der Fragen:
-
In welchem Umfang kann ich um eine Gehaltserhöhung bitten?
-
Welche Argumente würdet ihr angeben?
Vielen Dank fürs Lesen, ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß, Nitaru
2 Antworten
Eine Gehaltserhöhung kannst du alleine durch einen AEVO-Schein NICHT verlangen! Du kannst das nur indem du deinen Aufgabenbereich um anspruchsvollere Tätigkeiten erweitern kannst. Und ob dass das Unternehmen kann bzw möchte liegt ganz bei ihnen. Und hier gilt es zu argumentieren.....Sonst wird wenn überhaupt deine Erhöhung nur minimal ausfallen. Sei aber schon mal froh, dass sie die Kosten für den Schein übernommen haben. :)
Hallo, Nitaru,
schauen Sie bitte in den für Ihre Branche passenden (Mantel-)Tarifvertrag. Dort finden Sie die Beschreibungen der Tarifgruppen-Merkmale und die Beschreibung, unter welchen Voraussetzungen (tarifgebundene Arbeitgeber) den (tarifberechtigten) Arbeitnehmern eine halbe oder die volle Verantwortungszulage zahlen müssen. Selbst wenn Sie nicht Anspruch auf eine tarifliche Bezahlung haben, sind diese Beschreibung eine gute Argumentationsgrundlage.
Gruß R. Vogt, memoPower.de
An sich keine schlechte Idee. Nur ist die Unterteilung zwischen den Entgeltgruppen nie so eindeutig zusammengefasst, dass man "einfach mal so" seine Gruppe rauslesen kann. (als Ungeübte)
Natürlich bin ich froh, dass sie die Kosten tragen, jedoch ist es ja auch deren Anliegen weiterhin ausbilden zu können, wenn meine Vorgängerin in Rente geht. Selbstverständlich bin ich dafür dankbar. Schon allein, weil erst jemand anderes dafür geplant war, ich mich jedoch dafür eingesetzt habe, dass ICH Ausbilder werde.
In dem Sinne wird sich mein Aufgabenbereich schon ändern. Denn Wissen vermitteln, sowie praktische Unterweisungen durchzuführen waren bisher nicht vertraglich geregelt.