Kündigung nach 30 Jahren

10 Antworten

Warum solltest du den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Das hat für dich nur den Nachteil, dass du bei der Arbeitsagentur eine Sperrzeit bekommst.

Die einzigen mir bekannte Grund, weshalb man sowas trotzdem unterschreibt, sind:

  • dass im Vertrag eine hohe Abfindung drinsteht, welche das durch die Sperrzeit fehlende Arbeitslosengeld übertrifft.
  • dass man schon eine neue Stelle hat, die man fristgerecht antreten will.

Wenn nichts davon auf dich oder deinen Aufhebungsvertrag zutrifft, lass dich zu nichts nötigen und warte auf eine ordentliche, fristgerechte Kündigung.

Nicht unbedingt! Aber du wirst danach beim Arbeitslosengeld eine Sperre von 3 Monaten bekommen.

Ohne Abfindung würde ich ja schon mal gar keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben...

Du kannst Dich mal bei einer Gewerkschaft erkundigen, auf welche Bedingungen man da eingehen sollte und auf welche nicht.

Ich meine, wenn Du da 30Jahre arbeitest, bist Du ja nicht mehr so jung. Eine neue Stelle zu finden wird sicherlich schwierig (vor allem wenn man 30 Jahre lang immer in derselben Firma gearbeitet hat). Wie weit bist Du denn noch von der Rente entfernt? (Das ist eine Frage, die Du Dir dabei selbst stellen solltest...) Wie viele Jahre also müsstest Du noch "überbrücken"? Mit einer Abfindung würdest Du ja erst mal beim Arbeitslosengeld gesperrt, mit Aufhebungsvertrag aber sowieso 3 Monate. Auch das musst Du berücksichtigen.

Ein Aufhebungsvertrag nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ist m.E. eine Zumutung.

So ein Vertrag muss vor der Unterzeichnung wirklich auf "Herz und Nieren" überprüft werden, es werden oft zweifelhafte Vereinbarungen angeboten.Vor allem wirst du eine Sperre beim ALG bekommen, weil du ja der Aufhebung zugestimmt hast.

Wenn der Arbeitgeber dich nicht mehr beschäftigen möchte, dann soll er das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.In einem anwendbaren Tarifvertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart sein.

Außerdem sollte er dir in Verbindung mit der Kündigung eine vernünftige Abfindung anbieten. Die kann er aber davon abhängig machen, dass du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest.