Muss der Arbeitgeber VWL nachzahlen?

3 Antworten

wenn die vwl teil deines arbeits- oder tarifvertrages sind, kannst du max. 3 monate rückwirkend einklagen.

ich würde es aber trotzdem für beide jahre versuchen, da dein arbeitgeber nicht grundlos (wohl um diesen zuschuss zu sparen) einfach die zahlung einstellen darf, ohne dir das mitzuteilen, bzw. das als teil deines arbeitswvertrages das zu kündigen (änderungskündigung)

zwar hast du die pflicht, deine lohnabrechnungen zu prüfen, aber vwl ist eigentlich eine dauer-leistung, auf die man keine aufmerksamkeit richtet (in der regel)

gibt es einen betriebsrat? wenn ja, dort unbedingt um rat und tat nachfragen!

Da nützt der Anwalt vermutlich wenig... Du hättest es ja wirklich auf Deinen Lohnabrechnungen sehen können und eher nachhaken. Auch auf der jährlichen Benachrichtigung der Bausparkasse hättest Du das sehen können.

Wenn ich richtig verstehe, wurde erst beim Arbeitgeberwechsel festgestellt, dass die letzten 2 Jahre keine vermögenswirksame Leistung abgeführt wurde. Im Tarifvertrag steht die Ausschlussfrist für Nachforderungen. Allerdings ist mir nicht klar, weshalb der Arbeitgeber plötzlich die Zahlungen eingestellt hat, "weil der Antrag verloren ging"? Hier würde ich auf jeden Fall mich durch einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft beraten lassen, denn bei Verschulden des Arbeitgebers dürfte die normale regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist eintreten (3 Jahre).