Sind Tonaufnahmen ohne Einverständnis gerichtlich verwertbar?

5 Antworten

Kann man pauschal nicht sagen. Das hängt von mehreren Umständen hab. Wie Z.B. Ob dieses Beweismittel das einzige ist, womit man die Tat vom Täter beweisen kann.  ( Dazu gibt es ein Urteil vom EUGH einfach mal suchen im Internet ) 

So pauschal ja oder nein Antworten geht nicht. 

Ob die Aufnahme verwertet werden darf, hängt vom Richter ab. Bei einem kaputten Smartphone erkennt er sie nicht wohl nicht an, bei einem Mord schon. 

Besser wäre aber: stehe zu deinem Handeln und bezahle das Smartphone, einen Streit ist die Sache nicht wert. Sage ihr dass sie die Aufnahme löschen soll. 

Nein, das wird sie vor Gericht nicht verwenden können. Allerdings drängt sich mir die Frage auf, warum du nicht zu deiner Tat stehst. Du hast einen Schaden angerichtet, mach ihn wieder gut, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

das ist dann nicht verwertbar

Und warum hast du nicht den Ar*** in der Hose, ihr das mutwillig von dir zerstörte Teil freiwillig zu ersetzen?

Es geht mir dabei nun um das Prinzip, dass sie direkt mit Rechtsmitteln droht, anstatt mir diese Möglichkeit zu geben....

@Puste619

Du hättest es längst bezahlen können - lange vor dem letzten Gespräch. eigentlich gleich nach dem Vorfall. Erzähl nichts von Prinzipien!