Hallo, ich möchte jemand anzeigen wegen rufschädigung weil diese Person Sachen auf Facebook über

9 Antworten

Anzeige bei der Polizei stellen. Je nachdem, wie schwerwiegend diese Sachen sind wird entweder weiter ermittelt, oder das Verfahren eingestellt, z.B. wegen Geringfügigkeit. Ansonsten kann im Erstfall davon ausgegangen werden, dass gar nix passiert. erst im Wiederholungsfall ist mit einer Strafe zu rechnen. Und Du musst natürlich den Nachweis erbringen, dass diese Sachen tatsächlich falsch sind und derjenige das auch weiß. Ansonsten droht eine Gegenanzeige und Du bist derjenige, der das Problem hat.

(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

Quelle: http://www.jusline.at/111_%C3%9Cble_Nachrede_StGB.html

Du gehst zur Polente, erstattest Anzeige.

Von dort geht's zur Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, oder eingestellt, wegen Geringfügigkeit.

Wenn´s vor Gericht geht, entscheidet irgendwann der Richter.

Du kennst doch das kgl.-bayrische Amtsgericht... "Ob Freispruch oder Zuchthaus...." - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Das kommt glaube ich je nach Härtefall darauf an sowie ob die Person z.B. Vorbestraft oder so ist, kann mit Geldstrafe enden, aber auch höher oder letztendlich sicherlich auch das es fallen gelassen wird. Wenn du denkst dies zur Anzeige zu bringen bitte, versuchs, was daraus wird merkst du ja, ich weiss ja auch nicht worum es genau geht oder was sie schreibt oder so.

Diese Frage wurd hier schon gefühlt 1475374738339393 mal gestellt und wird von den Sachkundigen immer gleichautend beantwortet: So eine Anzeige wird wg. mangeldem öffentlichen Interesse ausnahmslos eingestellt. Verschone also den Polizeibramten mit Aufertigung einer Anzeige und uns Steuerzahler von den Kosten einer Ressourcenverschwendung.

G imager761