Sollte man jemanden anzeigen wenn man vom mehrfachen Diebstahl (im Supermarkt) weiß obwohl der Geschädigte keine Anzeige stellt?

6 Antworten

Wäre Person A hier verpflichtet den Dieb anzuzeigen,

Nein. Man ist nur verpflichtet besonders Schwere und Staatsgefährdende Straftaten anzuzeigen. (Sowas wie Vorbereitung eines Angriffskrieges, Mord, Geiselnahme etc.). Und selbst da geht es nur darum das die Anzeig bei Kentniss zu einem Zeitpunkt erfolgen muss wo diese Straftaten noch abgewendet werden können. Hinterher ist dort also auch egal.

Bekäme Person A Probleme, wenn irgendwann herauskäme, dass über Monate hinweg der Dieb tätig war und Person A davon wusste?

Nein. Siehe oben. MIttäterschaft sehe ich da nicht.

Ja wäre sie. Aber wäre unloyal und eine ekelhafte Aktion. Wieso sollte raus kommen, dass Person A davon wusste? Dem Dieb würde das auch nicht weiter bringen, falls er vor Gericht steht.

Ja wäre sie.

Und worauf begründest Du Deine Behauptung?

@Artus01

Frag deinen Vater

@slimpacino

Den gibt es nicht mehr, darum Frage ich ja Dich, da Du es offenbar weißt. Gute Gelegenheit eben.

@Artus01

Frag deine Mutter. Keine Zeit. Ich bin zu sehr mit Geld zählen beschäftigt. *zigarrenrauchinsgesichtblas*

@slimpacino

Geht auch nicht, bin Vollwaise.

@Artus01

Nein bist du nicht.

Niemand ist verpflichtet, einen Dieb anzuzeigen.

Es bleibt dem A aber unbenommen, den Dieb dennoch anzuzeigen. Da es sich bei Diebstahlt grundsaetzlich um ein Offizialdelikt handelt, muss der Staatsanwalt das Delikt dann auch verfolgen. Nur bei einem Diebstahl von geringwertigen Sachen kann der Staatsanwalt von einer Strafverfolgung absehen, wenn er ein besonderes oeffentliches Interesse daran nicht erkennt (relatives Antragsdelikt).

Danke auch für deine Antwort. Ich habe bei Furbo schon mehr zu dem Thema geschrieben. Aktuell ist offensichtlich, dass der Dieb (ich nenne diese Person einmal so um ihn zu bezeichnen) sein Leben von Grund auf mit der Einstellung lebt, "wenn man mich nicht erwischt, passiert mir nichts".

Person A soll beispielsweise wissen, dass der Dieb aktuell sich in mehreren Bereichen im nicht legalen Raum bewegt. Z.b. Verkauf von neuen Wertgegenständen ohne sich als Gewerbetreibender anzumelden, oder gar für Einfuhr aus dem Ausland dies dem Zoll anzumelden. Dazu soll kommen Schwarzarbeit, Unterhaltspflichtverletzung und und und.

Kommt auf die Schadenssumme an. Bei geringwertigen Gegenständen wird die Tat nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Klaut derjenige also nur kleinere Sachen, wird nur bei einer Anzeige nichts geschehen. Und selbst wenn die Beute etwas höher wäre, bisher ist es nur dein vages Wissen (?) ohne Beweiswert. Das Verfahren ginge aus wie das Hornberger Schießen.

Frage: wenn der Geschädigte kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, warum willst du dich da reinhängen?

Danke für deine Antwort. Nehmen wir einmal an, der Dieb ging über viele Monate hinweg ca. 2 - 3 mal die Woche mit einem Wert pro Einkauf über 50€ einkaufen.

Dem Supermarktbetreiber wurden somit die gravierenden Unterschiede zwischen Warenbestand und Einnahmen bewusst.

Die Frage der späteren Anzeige gegen den Dieb soll hier aufgegriffen werden, um den Dieb in das richtige Licht zu stellen. Nehmen wir dazu an, der Dieb steht aktuell wegen eines anderen Deliktes vor Gericht und versucht Person A zu diffamieren, um von seiner Straftat gegen Person A abzulenken.

@Luissa44

"Nehmen wir einmal an, der Dieb ging über viele Monate hinweg ca. 2 - 3 mal die Woche mit einem Wert pro Einkauf über 50€ einkaufen."

Und was hat der Dieb gestohlen? Wie hoch war dessen Wert? Ich muss gestehen, so recht verstehe ich die Geschichte nicht.

Wäre man nicht! Anzeige stellt entweder der Geschädigte, also in dem Fall der Supermarktbetreiber, oder keiner!

Willst du dich ( oder wer auch immer ) als Denunziant aufspielen, oder was??

Ich finde, dass deine Meinung sehr befremdend ist. Zumal du ohne weiteren Hintergund gleich eine wertende Äußerung bringst.

Der Vergleich würde ja zu einer Diktatur passen. Hier allerdings sollte auch mit Hinblick auf die Allgemeinheit jemand etwas sagen, da das Bewusstsein bei dem Dieb der Art lautet, "ich mache was ich will, solange mich keiner erwischt".