Anzeige wegen mietlosen wohnen?


16.01.2021, 19:02

Er wohnte bei mir weil er obdachlos war.er zahlte keine miete weil er nix hatte.der mieter merkte es weil die stromrechnung höher ging.und jetzt will der mieter mich kündigen und anzeige erstatten.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ungemeldete und ungenehmigte Beherbergung einer Person nach § 598 BGB (Leihe) und darauffolgende Kündigung des Vermieters aufgrund § 573 (2) 1. BGB und weiter auf Basis der §§ 540 (1) und 553 BGB als Voraussetzung.

xojustinxo 
Fragesteller
 17.01.2021, 19:31

Muss ich haft fürchten?bin 19

Gerhart  18.01.2021, 05:54
@xojustinxo

Hier gilt nur Zivilrecht, da gibt es keine Haftstrafen ! Dank dir für dn Stern....

egal wie es ist eine Untervermietung auch wenn er kostenlos gewohnt hat.

Was sagt den der Mietvertrag ? Der Vermieter kann jegliche Untervermietung untersagen bzw. muss gemeldet werden.

du kannst du direkte Familienangehörige bei dir wohnen lassen.

lies auch mal hier

https://kautionsfrei.de/fachartikel/untermiete-und-untervermietung-was-ist-wann-erlaubt

Gerhart  17.01.2021, 10:30

Hier fand keine Untervermietung statt, weil keine MIETE gezahlt wurde. Dieses Wohnen fand auf der Basis einer LEIHE statt. Aber egal, der Mieter als FS hat eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte gestattet und damit einen Kündigungsgrund geliefert.

...er kann dir kündigen. Einen Mitbewohner mußt du dem Vermieter melden,

bzw. dessen Einwilligung einholen.

......und anzeige erstatten.

das ist ja Quatsch !

Sag deinem Vermieter, das du das nicht gewußt hast, vllt. läßt er mit sich

reden ?

xojustinxo 
Fragesteller
 16.01.2021, 18:57

Er wusste das ich es zugelassen habe

DaKaBo  16.01.2021, 18:58
@xojustinxo

Hattest du seine schriftliche Erlaubnis?

xojustinxo 
Fragesteller
 16.01.2021, 22:39
@DaKaBo

Vom vermieter?nein

Besuch darfst du bis zu sechs Wochen haben.

Alles darüber gilt als Unter- oder Mitmieter und muss vom Vermieter genehmigt werden.

Gerhart  17.01.2021, 10:31

Nein, es ist eine Wohnungsleihe, was aber auch zur Kündigung berechtigt.

Also bis zu 6 Wochen kann der zu Besuch bei dir sein,da kann der Vermieter nichts machen,.

xojustinxo 
Fragesteller
 16.01.2021, 18:51

Waren über 5monate