Anzeige wegen mietlosen wohnen?
Moin,
kurz und knapp.ich habe einen kumpel bei mir wohnen lassen und er hat halt keine miete gezahlt.war nur übergangs weise aber der vermieter hats nun mitbekommen.er möchte mich jetzt rauswerfen und anzeige erstatten.
er wusste das ich es zugelassen habe bei mir mietfrei zu wohnen.er war halt obdachlos und wollte nicht das er auf der straße landet.deswegen wohnte er bei mir über 5monate und zahlte halt nicht miete weil das geld bei ihm auch knapp war.Der mieter kam dann halt zu uns hat alles bemerkt.weil halt mehr strom als sonst verbraucht wurde
was passiert nun?und was sind die folgen?
Er wohnte bei mir weil er obdachlos war.er zahlte keine miete weil er nix hatte.der mieter merkte es weil die stromrechnung höher ging.und jetzt will der mieter mich kündigen und anzeige erstatten.
5 Antworten
Ungemeldete und ungenehmigte Beherbergung einer Person nach § 598 BGB (Leihe) und darauffolgende Kündigung des Vermieters aufgrund § 573 (2) 1. BGB und weiter auf Basis der §§ 540 (1) und 553 BGB als Voraussetzung.
Hier gilt nur Zivilrecht, da gibt es keine Haftstrafen ! Dank dir für dn Stern....
egal wie es ist eine Untervermietung auch wenn er kostenlos gewohnt hat.
Was sagt den der Mietvertrag ? Der Vermieter kann jegliche Untervermietung untersagen bzw. muss gemeldet werden.
du kannst du direkte Familienangehörige bei dir wohnen lassen.
lies auch mal hier
https://kautionsfrei.de/fachartikel/untermiete-und-untervermietung-was-ist-wann-erlaubt
Hier fand keine Untervermietung statt, weil keine MIETE gezahlt wurde. Dieses Wohnen fand auf der Basis einer LEIHE statt. Aber egal, der Mieter als FS hat eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte gestattet und damit einen Kündigungsgrund geliefert.
...er kann dir kündigen. Einen Mitbewohner mußt du dem Vermieter melden,
bzw. dessen Einwilligung einholen.
......und anzeige erstatten.
das ist ja Quatsch !
Sag deinem Vermieter, das du das nicht gewußt hast, vllt. läßt er mit sich
reden ?
Er wusste das ich es zugelassen habe
Hattest du seine schriftliche Erlaubnis?
Vom vermieter?nein
Besuch darfst du bis zu sechs Wochen haben.
Alles darüber gilt als Unter- oder Mitmieter und muss vom Vermieter genehmigt werden.
Nein, es ist eine Wohnungsleihe, was aber auch zur Kündigung berechtigt.
Also bis zu 6 Wochen kann der zu Besuch bei dir sein,da kann der Vermieter nichts machen,.
Waren über 5monate
Das ist schlecht.
Muss ich haft fürchten?bin 19