Ex rauswerfen?
Es ist etwas kompliziert:
Die Ex von unserem Nachbarn wohnt seit ca. 10 Jahren (6 davon sind sie eigentlich schon getrennt) mit Ihrer Tochter (in Ausbildung) mit im Haus seines Vaters. Mietfrei, während er Miete zahlt. Und sie ist, bzw. war in seiner Tischlerei angestellt (wo sie den lieben langen Tag Däumchen gedreht hat).
Nun ist er sehr krank geworden, wird wohl nicht mehr arbeiten können und ihre Stelle fällt wohl weg. Aus diversen unschönen Gründen (Zoff, üble Nachrede, uvm.) möchte seine Schwester (hat vorübergehend die Vormundschaft und wohnt auch mit im Haus), dass die Ex nun auszieht. Allerdings existiert kein Mietvertrag. Er hat sie wohnen lassen.
Die Schwester hat ihr nun wiederholt mündlich die Kündigung ausgesprochen, aber es tut sich nix. Ausser, dass sie rumerzählt auszuziehen.
Was kann man machen? Zählt das wohnen überhaupt als Miete, bzw. gibt es eine Kündigungsfrist? Muss sie ihr schriftlich kündigen? Oder kann Sie sie auch einfach mit Sack und Pack (hat wohl kaum eigene Möbel, da Wohnung möbliert war) vor die Tür setzen? Am Hungertuch nagt die Dame jedenfalls dann nicht, weil a)Arbeitslosengeld, b)100% Ersparnisse durch Mietfrei, Putzjob und Geiz, c)Tochter verdient auch. Auto läuft über ihn.
Sie sollte weg sein, wenn er aus der zweiten Runde Reha heim kommt. Weil alle glauben, dass der ewige Zoff Gift für ihn ist und er dann gleich wieder ins Krankenhaus kann.
Danke fürs antworten und lg!
4 Antworten
Der Nachbar zahlt Miete und die Ex wohnte vordergründig mietfrei, aber sie war in seiner Tischlerei angestellt. Wer von Euch weiß denn wirklich, was zwischen den beiden all die Jahre noch war, was sie wirklich in der Tischlerei gemacht und hat und worin der Lohn bestand. Vielleicht zu einem wesentlichen Teil in Form der Miete?
Ihre Stelle fällt wohl weg, bedeutet, sie ist immer noch angestellt.
Die Schwester möchte, dass die Ex nun auszieht. Ist das wirklich auch der Wille ihres Bruders? Wohl kaum. Mir scheint eher, dass die Schwester die Gelegenheit jetzt nutzen will, um die ungeliebte Ex nun endlich loszuwerden.
Es existiert kein Mietvertrag, was wohl bedeutet, kein schriftlicher Mietvertrag, aber sehr wohl kann ein mündlicher Mietvertrag bestehen, von dem die Schwester keine Ahnung hat.
Eine Kündigung mündlich auszusprechen hat zwei Aspekte: 1. gibt es wohl doch einen Vertrag, wenn "gekündigt" wurde und 2. gibt es zu Mietverträgen nur schriftliche Kündigungen, auch wenn der Mietvertrag nur mündlich geschlossen wurde.
Dass die Ex rumerzählt, sie würde ausziehen, hat nichts zu besagen, denn dazu gehört wohl erst einmal eine neue Wohnung. Woher soll sie diese mit unsicherem oder gar nicht vorhandenem Einkommen bekommen? Da sie noch angestellt ist, fällt Arbeitslosengeld wohl erst einmal weg. Ersparnisse durch "Mietfrei" wirken sich nicht positiv auf das Einkommen aus. Vielleicht hat bzw. konnte sie nichts zur Seite legen?
Sie sollte weg sein, wenn er aus der zweiten Runde Reha heim kommt.
Da ist wohl eher der Wunsch der Schwester der Vater des Gedanken.
Weil alle glauben, dass der ewige Zoff Gift für ihn ist und er dann gleich wieder ins Krankenhaus kann.
Wer ist "alle"? Die Schwester? Oder wer sonst noch?
Du hast schon gute Antworten bekommen von Minischweinchen und Ketzerfuerst.
Eines erscheint mir sicher: Die Dame samt Tochter einfach mal so aus dem Haus zu weisen oder entfernen zu lassen, weil irgend jemand irgendwas meint, erscheint mir unmöglich. Wenn die Frau weiter drin wohnen bleiben möchte, weil sie nichts anderes findet, hilft nur eine Räumungsklage und da stehen die Chancen richtig schlecht, dass sich ein Richter auf dieses Glatteis führen lässt. Aus der 10-jährigen Duldung und dem parallel laufenden Arbeitsverhältnis wird er ein Mietverhältnis konstruieren, das ihr zumindest 9 Monate Kündigungsfrist einräumen wird (Stichwort Eigenbedarfskündigung!)
Richter neigen überdies dazu, Vergleichslösungen zu suchen, also z. B. Auszug zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer Abfindung etc.
Kommt der Bruder aus der REHA und ist die Anwesenheit der Ex wirklich schädlich für seine Genesung, bleibt eigentlich nur eines: Die Schwester sollte das Gespräch suchen. Vielleicht auch über jemand, der noch Zugang zur Ex hat (Du?), um mit ihr ausführlich über die Situation zu sprechen und was notwendig ist, um die Gesundheit des Mannes zu fördern oder wenigstens nicht weiter zu beeinträchtigen. Vielleicht erreicht man so wenigstens eine Verhaltensänderung. Auch die Beschaffung einer Ersatzwohnung könnte dienlich sein. Das ist aber in meinen Augen auch das Einzige, was man kurzfristig erreichen kann.
Eigentlich kann das nur der derzeitige Hauseigentümer bestimmen in dem Fall der Mieter der die Miete zahlt
Auch wenn die Schwester Miete zahlt müssen beide Mieter einverstanden sein das die Person das Gebäude verlassen soll nennt sich Besuchsrecht
Also nur wenn der Bruder auch ein verstanden ist können die beiden eigentlich sofort die Polizei rufen wenn sie nicht augenblicklich das Haus verlässt
die polizei macht da gar nichts
Leider ist der Vater schon Ü90 ( aber fit) und daher erledigt die Schwester halt viel. Auch im Moment, weil der Bruder halt krank ist. Aber er würde wohl zustimmen. Alles sehr kompliziert, grad weil diese Person ist wie sie ist. Aber danke für deine Antwort. :)
kündigungen jeglicher art bedürfen IMMER zwingend der schriftform
mündlich ist das alles nichtig
kündige ihr mal normal, mit der frist, 9 monate bei der wohndauer
Ok, dann hat er nur schlechte Karten. Ist der Rückfall schon vorprogrammiert. Aber ich geb das mal so weiter. Danke. :)
schriftlich musst du immer kündigen
wenn die da seit 10 jahren wohnt, kannst du die nicht einfach rauswerfen
die zählt als mieter, den du da kostenlos wohnen lässt
Sie hat keinerlei Mietvertrag o.ä., daher gibt es keine Kündigung.
kindchen, ich bin seit 35 jahren im mietgeschäft
und du bekommst in deutschland menschen nicht einfahc aus ihrer wohnung
der richter scheißt dir einen, wenn du die vor die tür setzen willst, die seit 10 jahren da wohnt
es interessiert ihn überhaupt nicht, ob die einen vertrag hat
du hattest das 10 jahre lang geduldet und jetzt willst du diese arme frau obdachlos machen, weil es dir gerade einfällt?
nicht mit deutschen richtern!
Ob Du im Mietgeschäft bist oder nicht - deshalb gibt es auch keine Kündigung oder eine Frist, wenn kein Mietvertrag besteht.
Das es einfach geht jemanden aus der Wohnung zu "entfernen", hab ich nicht behauptet.
Deine Ausdrucksweise ...... scheißt Dir einen..... ist sehr interessant.
Du schließt von Dir auf andere.
Auch bin ich nicht der Fragesteller und möchte die Frau nicht obdachlos machen.
Ich habe hier einen einzigen Kommentar geschrieben. Wenn Du Dich auf meine Antwort beziehst, dann mach doch das auch bei dieser.
Hallo Asko78,
der geplante "Rauswurf"-der Ex-Freundin- aus der Wohnung Deines Nachbarns -durch die Schwester- sollte doch erst mal mit diesem selber besprochen werden. Es ist doch sein Haus und er alleine hat zu entscheiden, wer dort wohnt und nicht die Schwester.
Ihn einfach zu übergehe, wird für Streit sorgen und das berechtigterweise. Er hätte seine Ex-Partnerin doch längst gebeten das Haus zu verlassen, wenn er dies so gewollt hätte oder die Streitigkeiten zu groß gewesen wären.
Noch dazu wird hier einiges vergessen, es gibt ein Kind, eine Tochter. Will die Schwester einfach die Mutter von der Tochter trennen. Dann ist sie ein sehr schlechter Vormund für das Kind.
Die Schwester agiert eigenmächtig, scheint ihren Bruder für unfähig zu sehen, macht dies alles hinter seinem Rücken. Das geht gar nicht.
Zahlt die Schwester denn Miete? Auch wenn, steht es ihr nicht zu , zu entscheiden, wer im Haus ihres Bruders lebt-nur weil sie mit dieser nicht zurecht kommt.
Wenn die Ex-Partnerin nicht mit im Mietvertrag steht und auch keinen Untermietervertrag hat, dann muss sie jederzeit ausziehen, wenn der Vermieter das so möchte. Sie kann keinerlei Ansprüche stellen, es gibt keine Kündigungsfrist, da kein Vertrag besteht.
Ob sie evtl. dann keine Bleibe hat, arbeitslos ist o.ä., spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Wenn die Ex-Partnerin sich weigert auszuziehen, kann eine Räumungsklage angestrebt werden
Liebe Grüsse!
Sorry, aber oben steht es: Er ist nicht der Eigentümer. Kind ist nicht von ihm. Sie haben zusammen entschieden, aber ihm geht es so schlecht, dass seine Schwester kurzzeitig Vormund wurde, steht ja auch oben. Schwester zahlt, ja sicher. Alle, bis auf die Ex. Wie gesagt, das ist alles etwas kompliziert, und er zu gut für diese Welt. Auch kann die Dame recht gut manipulieren, auch emotional. Daher wohnt sie immer noch. Aber sie ist Gift für ihn und sollte raus, wenn er heimkommt, denn selbst die Ärzte sagen, er braucht dann weder Tam-Tam noch ewigen Streit. Eine Klage wäre wohl die letzte Lösung, ja.
Danke für deine Antwort und lg!
Asko78, bitte entschuldige-ich habs zwar gelesen, aber irgendwie nicht aufgenommen, dass was Du "korrigiert" hast, weil es ja schon da stand. Ist mir echt unangenehm.
Es scheint wirklich etwas kompliziert. Wenn der Mieter sehr gutmütig ist, dann hat seine Ex natürlich leichtes Spiel und nutzt dies auch schamlos aus.
Auch, wenn es für ihn gesundheitlich besser wäre, ist trotzdem abzuwägen, ob er sich nicht dann sehr darüber aufregen würde, wenn seine Ex plötzlich nicht mehr im Haus ist. Denn er hat dies ja nicht so entschieden. Er könnte sich "dumm" vorkommen, weil einfach über seinen "Kopf" entschieden wird.
Würde es denn was ändern, wenn der Mieter ihr sagen würde, sie muss ausziehen oder würde sie dies genauso wenig wie bei der Schwester des Mieters?
Wenn nicht die Räumungsklage!
Seidwann muss man schriftlich kündigen wenn kein Mietvertrag besteht wenn beide einverstanden sind und wollen das sie geht muss sie sofort das Haus verlassen sonst macht sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar