Anzeige wegen anfassen?

13 Antworten

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Leider passiert das sehr oft, dass Kindern nicht geglaubt wird. Da handeln die Erwachsenen falsch, denn du hast ein Recht darauf, dass dein Nein akzeptiert wird.

Du kannst dies sicher auch der Polizei melden- zumindest ist es ein Hinweis, dem sie nachgehen können. Der Mann könnte ja auch noch anderes vor haben- und wenns nur das war, stellen die die Ermittlungen eben wieder ein. Aber Hinweise darfst du jederzeit geben und nicht ok war es auf jeden Fall, wenn auch noch keine Straftat.

Wegen des Glaubens möchte ich dich bitten, wenn du auf einen Erwachsenen triffst, der dir NICHT glaubt, dass du dann zum nächsten gehst und zum nächsten und zum nächsten- bis du jemanden gefunden hast, der dir glaubt. Denn nur so können Straftaten schon im Vorfeld verhindert werden.

Ich finde es sehr gut, dass du hier gefragt hast. Alles Gute.

Hm, doofe Situation, das Behrühern im Gesicht ist wahrscheinlich nicht wirklich ein Anzeigegrund.

Das du ihm jedoch mehrmals gesagt hast er solle Aufhören ist dies meines erachtens mindestens Nötigung.

 

Mein Vorschlag wäre geh zur Polizei und lass dich Beraten was du tun kannst. Du brauchst bei der Polizei keine Angst oder scheu zu haben, lass dir helfen, wenn du nicht alleine mit der Situation fertig wirst! Das hat nichts mit schwäche oder Überempfindlichkeit zu tun, mit 13 Jahren hast du ein recht darauf selbst zu etscheiden wer dich anfässt, egal wo! (Mal abgesehen von einem Arzt bei einer Behandlung)

 

 

becci14  16.04.2011, 11:09

aber geht die zur polizei melden die sich sofort beim jugendamt und das wollte sie ja garnicht 

Wirklich eine äußerst schwierige Situation für dich.

Ich persönlich habe selbst von meinen eigenen Kindern niemals zum Beispiel einen Gutenachtkuss verlangt, wenn er nicht freiwillig und gerne von Ihnen kam- geschweigedenn habe ich sie dazu angehalten, sich von Omas, Opas, Tanten und Onkels abknutschen zu lassen, wenn es ihnen selbst unangenehm war. Denn ich finde, nur Kinder, die über ihren eigenen Körper selbst bestimmen dürfen und selbst sagen dürfen, wer ihnen nahe kommen darf, sind auch als Erwachsene in der Lage, sich gegen sexuelle Übergriffe zur wehr zu setzen.

Ich habe weiter unten in einem Kommentar von dir gelesen, dass es sich bei dem Mann um deinen Halbbruder handelt. Nun kann natürlich seine Motivation tatsächlich eine rein brüderliche sein- was aber nichts and er Tatsache ändert, dass du seine Berührungen nicht zulassen musst,wenn es dir unangenehm ist. Ob eine Anzeige gleich der richtige Weg ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Bitte schau einmal auf diese Seite:

http://www.neinheisstnein.de/start.html

Dort gibt es ein Forum, wo du persönlich und trotzdem anonym deine Frage stellen kannst. Dort sitzen Beraterinnen, die dir sicherlich weiterhelfen können.

Alles Gute für dich.

Wenn Du etwas nicht möchtest, hat das jeder zu respektieren; auch wenn Du "erst" 13 bist. Entweder Du informierst Dich bei dem Kindernotdienst oder Deine Eltern müssen etwas unternehmen. Immerhin sind sie Deine Sorgeberechtigten und -verpflichteten. Sie müssen Deine (rechtl.) Interessen wahrnehmen.

Hallo Neon,

als erstes ist es sehr gut dass Du Nein gesgt hast.

Es war definitiv ein Übergriff, er hätte Dich nicht gegen Deinen Willen streicheln dürfen.

Bisher war es Streicheln, weshalb er Dich gestreichelt hat ist nicht klar, vielleicht war es eine freundliche Geste, vielleicht auch nicht.

  • Solltest Du noch mal in diese Situation kommen, geh weg. 
  • Achte darauf, dass Du dennoch nicht alleine bist (Geschwister, Freunde, Nachbarn)
  • Nachdem Deine Mutter Dich nicht ernst nimmt mußt Du Dich an andere Erwachsenen wenden.

Weitere Tipps findest Du hier :

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/sexueller-missbrauch-von-kindern/tipps.html#section_1

...........w.zartbitter.de/content/e6172/GanzSchnBld.pdf.pdf  (ist zwar etwas kindlich aufgemacht aber enthält gute Tipps)

Behalte Deine Abgrenzungsfähigkeit bei.

Alles Gute

zitro