Anzeige bei geringfügigen Vergehen straffrei?

WolfishChaos  14.08.2020, 15:29

Geht es darum, dass die Ware nicht angekommen ist?

LLXX187 
Fragesteller
 14.08.2020, 15:33

Nö das was Fake ist und ich gesagt habe das wäre original weil ich es selbst dachte

9 Antworten

Betrug ist Betrug. Ob nun wegen 1,- 100,. oder 1 Mio EUR. Das interessiert das Gericht nicht. Stell Dir vor das war ein 12-jähriger der sein angespartes Taschengeld von einem Jahr eingesetzt hat. Der heult jetzt rum und macht keine Smilies wie Du. Die empfundene Schadenshöhe ist also auch immer Auslegungssache.

Du kannst jetzt Schadensbegrenzung betreiben, wenn Du selbst und aktiv (nicht durch Zwang) alles daran setzt, dass der Betrogenen sein Geld so schnell es geht, zurückbekommt. So was wird immer strafmildernd gewertet. Am besten natürlich noch mit einem Entschuldigugnsschreiben.

Wenn du erst durch das Gericht zur Rückzahlung gezwungen werden musst, kannst Du natürlich nicht auf Milde hoffen.

Liebe Grüße, eine Wahlperiode Jugendschöffe

Woher ich das weiß:Recherche
„Betrug ist ein Vorsatzdelikt – d. h. bestraft werden kann nur der, der vorsätzlich betrügt, um sich an fremdem Vermögen zu bereichern. Einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Ob jemand bewusst durch Lügen täuscht oder Tatsachen verschweigt bzw. diese nicht richtigstellt, spielt jedoch keine Rolle.“
[Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/anzeige-wegen-betrug-was-jetzt-zu-tun-ist.html]

Sinnvoll wäre es von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt einzuschalten. Jedoch wären die Kosten für diesen sehr sicher deutlich höher als der Streitwert.

Im Falle eines Prozesses kannst Du Dir auch bei der Jugendgerichtshilfe Unterstützung holen!

Den Käufer zu bitten die Anzeige zurückzuziehen brächte leider nichts, da dies bei einer Strafanzeige nicht möglich ist!

Das Strafmaß für einen Betrug, läge bei einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe.

Sofern Du nicht vorbestraft bist, solltest Du aber selbst im Falle einer Schuldigsprechung mit einer relativ geringen Strafe rechnen können, nicht zuletzt wegen Deines Alters. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, solltest Du das Urteil aber unbedingt anfechten!

Hier findest Du noch den genauen Wortlaut wie ein Betrug definiert wird:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

VG :)

LLXX187 
Fragesteller
 14.08.2020, 17:03

Läuft es wohl auf Sozialstunden hinaus?

WolfishChaos  14.08.2020, 17:24
@LLXX187

Kann ich so nicht einschätzen

Aber wenn Dir wirklich gar nicht bewusst warst, dass Du falsche Ware verschickt hast, war es auch kein Betrug!

Es gibt keinen Straftatbestand namens "Geringfügiger Betrug" - nur Betrug an sich. Wenn die Behörden einen Anfangsverdacht sehen, werden sie ein Ermittlungsverfahren eröffnen. An dessen Ende kannst Du Dich zur Sache äußern, sofern das Verfahren nicht eingestellt werden soll.

Es handelt sich wie gesagt um was unter 50€ und ob es Betrug ist ist auch Auslegungssache

mag sein, aber du bist nicht in der Position das aus zu legen ;)

LLXX187 
Fragesteller
 14.08.2020, 15:28

Wie bitte? Ich hätte es ja zurückbezahlt hätte er was gesagt

nanfxD  14.08.2020, 15:29
@LLXX187

und? darauf kommt es ja nicht an. Es kommt darauf an was beim Tatzeitpunkt geplant war ;)

Paddelfan  14.08.2020, 19:21
@LLXX187

Wieso hätte? Ist denn die Strafenzeige jetzt für Dich an Anrecht das Geld einfach zu behalten?

Es gibt keinen Straftatbestand "geringfügiger Betrug". Und eine Anzeige ist ein Strafantrag.