Auto angezahlt alle unterlagen bekommen später meinung geändert. Was ist mit der anzahlung? Bin ich der Besitzer?

6 Antworten

Ich besitze alle unterlagen.. gehört das Auto jetz mir ???

Scheinbar hast du das Auto ja noch nicht abgeholt, also bist du nicht der Besitzer. Und solange nicht der volle Kaufpreis bezahlt ist, bist du natürlich auch nicht Eigentümer.

Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen und den müssen grundsätzlich beide Seiten einhalten. Er muss dir das Auto geben und du den Kaufpreis zahlen.

Ihr habt einen offenbar sogar belegbaren muendlichen Kaufvertrag. Der Haendler muss dir das Auto uebergeben und du musst den vereinbarten Kaufpreis zahlen.

Es ist privatkauf kein händler

@Tupac1

Das spielt keine Rolle! Auch bei Privatverkauf gilt ein mündlicher Vertrag.

Ja aber wo ich ihm geschrieben habe dass ich das auto doch nicht kaufen will meinte er „kein problem schick alle unterlagen zrück kriegst aber deine anzahlung nicht zrück“ .. ich möchte ja nur meine anzahlung haben. Habe ich keine chance ? Ich besitze ja alle unterlagen von dem fahrzeug.

@Tupac1

Damit hat er dir angeboten, gegen Ueberlassung der Anzahlung vom Kaufvertrag zurueck zu treten. Darauf kannst du jetzt eingehen oder das Angebot ablehnen. Gehst du auf das Angebot ein, ist die Anzahlung futsch. Lehnst du es ab, muss er dir das Auto uebergeben und du musst den Kaufpreis zahlen (abzueglich der bereits geleisteten Anzahlung).

@Tupac1

Du willst also quasi das Auto jetzt für den Betrag der Anzahlung haben?

So wie Du es schilderst, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden.

Ein Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn zwei Willenserklärungen übereinstimmen. Es wurde sich mündlich über alle wesentlichen Bestandteile (Fahrzeug und Preis) geeinigt. Das zeigt sich schon darin, da bereits der Kfz-Schein ausgehändigt wurde und eine Anzahlung auf den vereinbarten Kaufpreis geleistet wurde.

Der Kaufvertrag ist an keine Form gebunden und ist daher auch mündlich wirksam.

Der Verkäufer kann daher auf Abnahme des Kfz und auf Zahlung des vollen Kaufpreises bestehen.

Ein Kaufvertrag kann unter gewissen Umständen angefochten werden (z. B. arglistige Täuschung); aber dafür gibt es hier, nach Deinen Schilderungen, keine Anzeichen.

"vor einer woche wollte ich ein auto kaufen" - Stimmt so nicht. Du hast es bereits gekauft und nun musst du es auch bezahlen.

Du hast das Auto gekauft (mündlicher Kaufvertrag sogar mit Quittung) und musst es nun auch komplett bezahlen und abnehmen.

Du kannst nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Wenn er aber die 150,- Euro Anzahlung einbehalten will um dich aus dem Vertrag zu lassen, dann ist das sein gutes recht.