Muss Rechtsschutz nicht trotz Kündigung bis Ende des laufenden Prozesses zahlen?
Hallo und guten Abend! Ich habe heute eine Rechnung von der Gerichtskasse erhalten. Am 6.12.11 wurde der Prozess in allen Fällen zu unseren Gunsten entschieden- brachte uns jedoch nichts, da die Beklagte zahlungsunfähig ist. Der Prozess zog sich nun knapp 3Jahre hin , da der Streitwert nicht unerheblich war und die Beklagte /Ex-Chefin immer einen Grund hatte ,nicht zu den Termin zu erscheinen und um Verlegung des Termins bat. Dann hat unser Anwalt auch noch ein wenig geschlampt, sodass sich das Ganze derart lange hingezogen hat. Nun zum wesentlichem: meine Versicherung hat mir vor gut einem Jahr gekündigt ( Prozesskosten offensichtlich zu hoch) . Muss die Versicherung nicht bis zum Ende des Prozesses zahlen?! Es kann doch nicht sein, dass ich nun der Leittragende bin. In der Angelegenheit ging es um zwei ausstehende Lohngehälter und die Damr hebt mal eben die Hand und gut ist?!
6 Antworten
Dass eine Rechtsschutzversicherung wegen der Schadenquote (Schadenhöhe/Schadenhäufigkeit) kündigt, ist keine Seltenheit.
Da aber der Schilderung nach zu urteilen der ursprüngliche Rechtsstreit mit der Ex-Chefin während der Laufzeit des Vertrages begonnen hat und sich die Rechnung auf diesen Prozess bezieht, spielt es keine Rolle, wann diese Rechnung gestellt wurde - die Rechtsschutzversicherung muss auch diese Kosten übernehmen.
Bitte deinen Anwalt, die Rechnung mit einer kurzen Begründung an die RS-Versicherung zu schicken, damit diese die Kosten übernimmt. Alles andere wäre vertragswidrig.
Stuckischreck hat Recht! Eine Rechtsschutzversicherung versichert immer die Fälle, die in der Zeit ihren Ursprung hatten, in denen der Versicherungsnehmer dort versichert war. Auch wenn du nicht mehr dort versichert bist - egal ob du selbst gekündigt hast, oder die Versicherung - muss deine Versicherung die Kosten für den Prozess tragen, sofern diese in dem Leistungsumfang, den du abgeschlossen hast, beinhaltet sind.
Die Versicherung muß doch einen Grund für die Kündigung angegeben haben, warum hatten die gekündigt ?
Also soweit braucht der Rechtschutz nicht mehr zahlen, wenn die Mitgliedschaft erloschen ist. Leider passiert es oft, das man Geld zugesprochen bekommt, dann aber den Titel nicht durchsetzen kann. Der Titel verjährt aber erst nach 30 Jahren, also man kann da lange dranbleiben und mal einen Gerichtsvollzieher bestellen.
Da wirst Du schlechte Karten haben - wenn Du eine Kostenzusage vom Rechtsschutz hattest, endet die natürlich mit der Kündigung, es werden also nur die Kosten übernommen, die bis Vertragsende entstanden waren.
Daß die Rechtsschutzversicherung gekündigt hat, lag sicher nicht an den Prozeßkosten - vielleicht hast Du sie überstrapaziert?
"Dummerweise" gibt es halt auch nur Rechtsschutz, wenn Aussicht auf Erfolg besteht ...
Schick Deiner Chefin einen gerichtlichen Mahnbescheid - geht ohne Anwalt und kostet um die 30 Eu. Damit sicherst Du Dir zumindest Dein Recht, sobald sie wieder Kohle hat