Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück ziehen?
Morgen soll das Verfahren über die Umgangsregelung mit meinem Kind und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht statt finden. Den Antrag dazu habe ich gestellt. Heute ist meinem Expartner eingefallen, dass er sich doch auf eine Lösung mit mir einlässt, so dass das Verfahren nicht mehr notwendig wäre. Kann ich meinen Antrag zurück ziehen, damit das Verfahren morgen nicht statt findet? Mein Anwalt sagt nein, ich vertraue ihm da aber nicht zu hundert Prozent. Kann mir jemand etwas gegenteiliges bestätigen? Vielen Dank.
2 Antworten
Klar kann man das. Vermutlich hat Dein Anwalt das aus finanziellen Gründen nicht so gerne. Aber wenn es bei Deinem Ex so plötzliche Meinungsänderungen gibt, wäre es sicher sinnvoll, den Termin bei Gericht zu einer schriftlichen Umgangsvereinbarung zu nutzen. Da hat man wenigstens was in der Hand, auch wenn es keine rechtliche Relevanz hat.
In Verfahren nach dem FamFG kann meines Wissens der Antrag nach § 22 I FamFG jederzeit bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zurückgenommen werden.