Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück ziehen?

2 Antworten

Klar kann man das. Vermutlich hat Dein Anwalt das aus finanziellen Gründen nicht so gerne. Aber wenn es bei Deinem Ex so plötzliche Meinungsänderungen gibt, wäre es sicher sinnvoll, den Termin bei Gericht zu einer schriftlichen Umgangsvereinbarung zu nutzen. Da hat man wenigstens was in der Hand, auch wenn es keine rechtliche Relevanz hat.

In Verfahren nach dem FamFG kann meines Wissens der Antrag nach § 22 I FamFG jederzeit bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zurückgenommen werden.