Anteil meines Hauses verkaufen
Hallo,
schon länger treibt mich folgendes Problem um und macht mir immer mehr Bauchschmerzen: Meine Ex-Frau und ich besitzen zu je 50% in Bruchteilgemeinschaft ein Einfamilienhaus. Wir sind mittlerweile schon fast ein dreiviertel Jahr geschieden. Seit der Trennung weigert sie sich, mir meinen Anteil am Haus auszubezahlen, obwohl ich kurz nach der Trennung ausgezogen bin und sie es seitdem komplett alleine nutzt. Sie tilgt alleine das Darlehen weiter, dafür verlange ich nicht die Mieteinnahmen, die ich erzielen könnte und sie wiederum hat ja auch den Wohnvorteil. Trotz eines Schätzwertes von ca. 200.000,-€ möchte ich nur meinen Eigenanteil in Höhe von 30.000,-€ zurück. Sie reagiert jedoch nicht und hat den Kontakt zu mir abgebrochen. Eine Teilungsversteigerung kann ich mir nicht leisten, da ich finanziell äußerst knapp aufgestellt bin, und das weiß sie genau.
Meine Frage: um die persönliche Ebene herauszunehmen, möchte ich meinen 50%-Anteil an der Immobilie verkaufen. Kann ich das ohne ihre Zustimmung tun? Ich habe mal hier irgendwo gelesen, wenn ein anderer Bruchteilseigentümer in einer solchen Gemeinschaft erkennbar aus "Schikane" handelt, kann der Anteilsverkauf auch ohne Zustimmung stattfinden. Ich freue mich sehr auf Hilfe und Rat in dieser festgefahrenen Situation.
3 Antworten
Theoretisch könntest du zwar Deinen Miteigentumsanteil verkaufen, aber den wird keiner kaufen wollen. Denn dann müsste sich ja der neue Miteigentümer mit Deiner Ex herumschlagen, die im Haus wohnt.
Leider kannst du auch nicht Deine Frau zwingen, Dir die Hälfte abzukaufen, denn man kann niemanden zu einem Kauf zwingen.
Wenn Du das Haus verkaufen willst und Deine Frau sich weigert, bleibt deshalb leider wirklich nur die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung.
Allerdings wäre zu überlegen, ob die jetzige Situation nicht gar nicht so schlecht ist für Dich: Deine Ex zahlt das Haus alleine weiter ab und erhöht somit auch den Wert Deines Miteigentumsanteils. Wenn Du das Haus dann z.B. in 10 Jahren verkaufst, ist die Hälfte, die Du heraus bekommst, also viel höher. Außerdem wäre evtl. der Ehegattenunterhalt höher, wenn Deine Frau auszieht, weil dann ihr Wohnvorteil wegfällt.
Das musst Du einem Anwalt vortragen. Sonst wird sie eh nicht reagieren.
Hallo FlyingCarpet,
danke für die Antwort. Das habe ich selbstverständlich schon. Der einzige Weg in unserem Staat in so einem Fall ist die Teilungsversteigerung. Dazu fehlen mir aber die Mittel, denn wir reden hier über Gerichts- und Gutachterkosten von bis zu 4.000,-€. Und das weiß sie, weswegen sie glaubt, es aussitzen und mich ignorieren zu können, was ihr ja auch bis jetzt gelungen ist. Ich denke, der Verkauf meines Anteils ist der einzige Weg.
Du kannst deinen Anteil nicht einfach verkaufen- sie muss dem Verkauf zustimmen. Das wird sie nicht tun.
Bleibt doch nur die Teilungszwangsversteigerung und dann nicht nur deine 30.000,-- verlangen sondern die Hälfte.
Mach ihr doch ein letztes Angebot: entweder die 30.000,-- oder du betreibst die Teilungszwangsversteigerung (sprich doch mit deiner Bank über einen Kleinkredit, um diese Kosten zahlen zu können- die du übrigens aus dem Verkaufserlös als erstes zurück bekommst!)