Ich erhalte den ideellen Teil eines Hauses und muss erneut Steuern Zahlen. Ist dies anders möglich?
Meine Ex-Lebenspartnerin hat beim Kauf des Hauses nach ideeller Teilung genau 50% erhalten. Ich war jedoch der, der alles bezahlt hat. Nun wird auch Ihr Anteil nach Trennung an mich überschrieben. Nun soll ich dafür noch mal wieder Grunderwerbsteuer bezahlen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, Ihren Anteil auf ein Minimum zu reduzieren, da Sie ja nur auf dem Papier Anteilseignerin war ?!
2 Antworten
Ich versteh noch nicht genau was unter ideeler Teilung verstanden wird. Wird der Anteil im Rahmen des Zugewinnsausgleichs überschrieben, oder wie?
Grunderwerbsteuer fällt an, wenn jemand Grundbesitz kauft.
Wenn ein Steuerbescheid da ist, dann muss man auch zahlen. Aber gegen Steuerbescheide kann man Einspruch einlegen.
Dort könnte eventuell ein Fall von § 3 Nr. 5 GrEStG vorliegen, und dann wäre die Sache steuerfrei.
Grunderwerbsteuern werden abverlangt nicht auf das Haus, sondern nur auf den jeweiligen Wert, also jetzt auf die zweite Häfte, und somit fällig.
Vielen Dank für die Antwort, das war mir bereits bekannt. Gibt es Möglichkeiten den Wert der Ideellen anderen Hälfte zu mindern ?
Wie, mindern? Ich gehe doch davon aus, daß die unterste Grenze vom Möglichen genommen wird und dies ist doch eine Sache der Vertragsparteien (ungepflegtes Grundstück, Reparaturstau am Gebäude, Schäden ohne Ende, uvm).
Hallo, wir trennen uns und ich bekomme den Anteil meiner ehemaligen Lebensgefährtin. Da uns das Haus je zur Hälfte gehörte, laut Grundbuch, muss ich darauf nun Grunderwerbsteuer bezahlen, obwohl gar kein Geld fliest. Muss ich trotzdem das Geld ans Finanzamt bezahlen ?