Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

6 Antworten

um Dir das mal einfach und mit wenigen Worten anhand eines Beispiel (in dem Fall Bausparvertrag) zu erklären:

  1. Vermögesnwirksame Leistungen (VWL) ist ein freiwilliger oder tarifvertraglich zugesicherter Sparzuschuss des Arbeitgebers auf Gehaltsleistungen. Die Aufteilung lautet in den meisten Fällen: 26,59 € Arbeitgeberzuschuss auf förderwürdigen Sparvertrag des Arbeitnehmers, wenn dieser den Sparbeitrag um mindestens 13,41 € mtl., also auf insgesamt mindestens 40,00 Gesamt- Sparbeitrag aufstockt.
  2. Kein Einkommen, = keine VWL. Dabei steht es dem Sparer selbstversändlich frei, den bisherigen Sparbeitrag aus eigenen Mitteln zu bestreiten. (das ist wohl das, worauf Du in deinen Kommentaren immer wieder zu sprechen kommst)
  3. durch Aufrechterhalten der Sparbeiträge während einkommensfreier, bzw. Lohnersatzleistungszeiten kann der Sparer sich den Anspruch auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sichern.
  4. Arbeitnehmersparzulage erhält, wer einen förderwürdigen Sparvertrag bespart, dabei die Mindestsparrate aufrecht erhält und bestimmte Jahreseinkommen nicht übertrifft
  5. Wohnungsbauprämie erhält, wer einen förderwürdigen Sparvertrag bespart, dabei die Mindestsparrate aufrecht erhält und bestimmte Jahreseinkommen nicht übertrifft und das Sparkapital zweckgebunden in Wohnungsbau investiert. Ausnahme aus der Zweckbindung für Jungsparer, die ihren Sparvertag vor dem 26. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Beispiel:

AN 30 jahre alt, schließt einen Bausparvertrag ab(es gibt auch andere förderwürdige Sparverträge, aber der BSV ist der gebäuchlichste). Er bespart diesen Vertrag mit mtl. 40,00 € und lässt die Beiträge direkt vom Arbeitgeber bezahlen, der diesen Sparbeitrag freiwillig oder aus tarifvertraglicher Verpflichtung mit 26,59 € mtl bezuschusst.
Endet oder ruht das Arbeitsverhältnis, entfällt auch der Anspruch auf Bezuschussung, in dem Fall steht es dem Sparer frei, die 40,00 € aus vollkommen eigenen Mitteln zu bestreiten. Wichtig dabei, durch das Weitersparen während der einkommensfreien- bzw. Lohersatz- Zeiten sichert der Sparer sich den Anspruch auf die staatlichen Förderungen, nämlich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer- Sparzulage.

Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, ruht auch der Anspruch auf die Vergütung. Dazu gehören natürlich auch die Zulagen.

Privg 
Fragesteller
 19.04.2022, 08:57

Also, wenn ich es richtig verstanden habe, können zum Beispiel arbeitslose einmal ig VWL aus ihrer Tasche bezahlen und haben somit dann Anspruch darauf.

verreisterNutzer  19.04.2022, 08:59
@Privg

ich denke Du verwechselst VWL mit Arbeitnehmersparzulage.

VWL ist ein Lohn-/ Gehaltsbestandteil der nur bei Gehaltsbezug fällig werden kann und dann auch noch freiwillig bzw. tarifvertraglich bedingt ist.

Kein Anspruch auf Lohn = kein Anspruch auf "Lohn-Nebenleistungen".

Privg 
Fragesteller
 19.04.2022, 08:58

Also, wenn ich es richtig verstanden habe, können zum Beispiel arbeitslose einmal ig VWL aus ihrer Tasche bezahlen und haben somit dann Anspruch darauf.

GutenTag2003  19.04.2022, 11:19
@Privg

Das ist kein Anspruch aus einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis.

Selbstverständlich kann aus eigener Tasche gezahlt werden, was man will.

Ich wüsste nicht, woher der Anspruch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis kommen sollte.

Privg 
Fragesteller
 19.04.2022, 08:56

Also, wenn ich es richtig verstanden habe, können zum Beispiel arbeitslose einmal ig VWL aus ihrer Tasche bezahlen und haben somit dann Anspruch darauf.

verreisterNutzer  19.04.2022, 09:08
@Privg

VWL können in keinster Weise aus Eigenleistung erbracht werden. Was erbracht werden kann ist der eigene Sparanteil auch in Höhe des Sparbeitrags der sich während des Lohnbezug auf VWL + Eigenanteil zusammen gesetz hatte.

VWL= freiwilliger oder tarifvertraglich bedingter Arbeitgeber- Zuschuss zur Sparrate auf einen förderungswürdigen Sparvertrag (zb. Bausparvertrag)

Sparrate = regelmäßiger Sparbeitrag unabhängig seiner Herkunft

In dem Zusammenhang auch noch wichtig:

Arbeitnehmersparzulage = Staatliche Förderung zum Vermögensaufbau, auf förderwürdige Sparbeiträge zb. in einen Bausparvertrag, falls und solange die Vorraussetzungen dazu bestehen.

Wohnungsbauprämie = Staatliche Förderung zum Vermögensaufbau, auf förderwürdige Sparbeiträge zb. in einen Bausparvertrag, falls und solange die Vorraussetzungen dazu bestehen. Werden nachträglich aberkannt, falls das Sparkapital nicht zweckgebunden verwendet wird. (abgesehen von Ausnahmeregelungen für jung- Sparer)

DerHans  19.04.2022, 09:48
@Privg

Du kannst am Ende des Jahres den jeweilig fehlenden Anteil an der verm.-w. Anlage selbst zuzahlen, um die höchst mögliche Prämie nicht zu verlieren.