Ansichten ohne Meinungsstreit (Argumente) darstellen?

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Selbst wenn es streitentscheidend ist, aber zum Ende einfach die Zeit fehlt, würde ich die eine Anischt von vornherein ablehnen und dann mit einfacher Begründung der zweiten Ansicht (je nachdem, welche du bevorzugst) zustimmen.

Das könnte dann so aussehen:

Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht, die auch eine zeitliche Überschreitung der Notwehr unter § 33 fallen lässt, ist dadurch, dass beim zeitlichen Überschreiten die Gegenwärtigkeit des Angriffs fehlt und somit keine Notwehrlage mehr gem. § 32 vorliegt, von § 33, der auf § 32 verweist, nur der intensive Notwehrexzess erfasst.

Ein Meinungsstreit ist nur dann zu lösen, wenn dieser relevant für den Fall ist. Ist es relevant, dann musst du die Argumente bringen und dich zu einer Ansicht positionieren. Die Argumente sind aber das entscheidene